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nicht das Jahr 558, wie aus Ado 1 zu schliessen, sonderndas Jahr 522 bezeichnet glaubt 2 . Wäre letzteres Datumdas richtige, so würde das Epitaph für uns von geschicht-licher Bedeutung sein, weil es darin heisst, Namatius habevor seinem Episcopate als Patricius eine Provinz verwaltet 3 .Indess spricht eben dies für das spätere Datum, da dieIhitriciatswürde in diesem Sinne erst im fränkischen Bur-gundien vorkommt 4 .
Weiter ist von Vienne aus der Geschichte Burgundiensbekannt, dass die Stadt im J. 533, ein Jahr vor der voll-ständigen Eroberung des Reiches durch die Pranken (534),bereits in ihrem Besitze gewesen ist. Julianus, Bischof vonVienne, unterschrieb nemlich im J. 533 am 2. Concile zuOrleans (S. 72 ) 5 . Eine fragmentarische, undatierte Inschriftzu Vienne bezieht sich auf das traurige Geschick der Stadtinfolge der fränkischen Eroberung 6 . Domninus, Bischof vonVienne, der um 534 auf genannten Julianus folgte, liess sich^ e n Loskauf burgundionischer Unterthanen aus fränkischerKriegsgefangenschaft angelegen sein 7 . Sein [Nachfolger Pant-ngathus, der im J. 538 am 3. Concile zu Orleans unterschrieb,batte vor seinem Episcopate, noch unter den Burgun-dionenkönigen (Sigismund und Godomar), die Würde eines
neuere Literatur über Avitus ist von Delisle in MDG. XV. 274 N. 2Ul nl Binding I. 168 N. 552 verzeichnet, von letzterm auch beurtheilt.
D Chron. a. 564-575.
2 ) Das Epitaph bei Le Blant II. 96 f., der S. 98 gegen Lecointc aus^ er Anschrift das Jahr 522, statt 558, als Todesjahr folgert.
3) Vers 11 -13 : Qui cum iura daret eommissis urbibus, amplis |•uHuncta pietate modis iustissima sauxit, | patricius, praesul patriae re-°torque vocatus, wo patria gleichbedeutend mit regio, provincia, pagus;v gl Le Blant II. 99.
4 ) Siehe die Nachweisungen über die fränkischen patricii und ducesJ °l Le Blant II. 98, der damit seiner Datierung der Inschrift widerspricht.
®) Br steht bei Ado Martyrol. X. Kal. Mai (22. Apr.) S. 167: VienhaeJuliani episcopi et coufessoris; vgl. Georgi Not. S.' 168.
G ) Le Blant II. 593.
D Sein Elokium bei Le Blant II. 56 f. und daselbst vs. 8: Nil pro-PMum eupiens redemit quos possidet hostis; vgl. Lecointe a. 534, VII,1 er ihn Domnus nennt.