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Zweiter Band.
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Avitus, Metropolit von, Vienne 1 , gerichteten Tadel über Ver-nachlässigung der Concile seitens der Bischöfe. Nach älterenkirchlichen Verordnungen sollte nemlich jährlich zweimalin jeder Provinz ein Concil gehalten werden 2 ; später begnügteman sich mit jährlichen Concilen 3 ; nach ihrem Unterlasse inBurgundien wollte aber Avitus wenigstens alle zwei Jahreein Concil gehalten wissen. Desshalb und weil es damalsgalt, den vor Sigismund als Staatsreligion bestandenen Aria-nismus, sowie die Missbrauche zu beseitigen, welche sichwährend der Zeit seiner Dauer beim Clerus Burgundiens ein-geschlichen hatten, lud Avitus die Bischöfe des Reiches für’sErste an den hievor bestimmten Ort zu einem Concile ein 4 :

1) Nicht an König Sigismund, wie JvMüller I. 119 sagt.

2) Avitus Epist. 80, dazu Sirmond Not. S. 54; vgl. Dey a. 0. IV. 65

und Schmitt I. 147.

3) Erlass des Papstes Hilarus vom J. 462 (bei Bröquigny I. 13; vgl.Binding I. 135) und Beschluss des Concils von Agde im J. 406, citiertvon Sirmond a. 0. S. 54.

4) Avitus Epist. 80, Opp. S. 133 f. und bei Sirmond CAG. I. 603.

Die Aufschrift: fluintiano episcopo (nemlich Arvernorum) ist unrichtig undbezieht sich auf einen fehlenden Brief, wie schon Sirmond Not. ad AvitumS. 53 und Dubos IV, 14 T. III. 280 f. zeigen. Die Meinung von Pagi

a. 516, IV, und Baluze Not. ad Agobard. S. 28, mit Quintianus sei irgend

ein Bischof Burgundiens gemeint, ist zu verwerfen, weil einer dieses Namensunter den Bischöfen des epaonensischen Concils nicht erscheint, ebensodie Vermuthung über den Concilort, welche Baluze hierauf, sowie auf dieoben S. 142 N. 4 angeführte Variante gründet. Sirmond irrt aber, indemer den Brief des Avitus nur an die Bischöfe der Viennensis gerichtet glaubt■— ein Irrthum, der bei Dubos IV, 14 T. III. 280 f., Brcquigny I. 20und Neueren, z. B. bei Belloguet CBB. S. 30 und 'Wursteinberger I. 250,wiederkehrt. Wurstemberger a. 0. verirrt sich sogar so weit, dass er dieGesammtheit der Priester der viennensischen Provinz durch die 25 Bischöfedes Concils vertreten wähnt und hieraus folgert, das Königreich Burgundienhabe die viennensische Provinz der damaligen allgemeinen rechtgläubigenKirche ausgemacht (sic). Man vergleiche dagegen die Worte im Einla-dungsschreiben: Unde supplicat per me, si dignamini, ecclesia Viennensis cet.Würde Avitus, als Metropolit von Vienne, unter dem die Bischöfe derProvinz stunden, so sprechen, wenn sein Schreiben nur an diese, nicht andie Bischöfe der übrigen Provinzen zugleich gerichtet wäre ? Avitus ladetvielmehr die Bischöfe des Reiches im Namen der Kirche von Vienne ein:diese machte bekanntlich derjenigen von Arles sogar den Primat in Gallienstreitig (Lecointe a. 508, LVI); zudem besass Avitus persönlichen Einfluss

Jahn, Geschichte d. Burgundionen. II. 10