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Zweiter Band.
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fränkischen Invasion vom J. 523, nicht erst nnter Godomarund nach der Schlacht von Veseronce 1 . So würde Gregorvon Tours, der übrigens die ostgothische Intervention nichtgekannt zu haben scheint, immerhin richtig sagen, Godomarhabe nach Sigismunds Untergange, sowie nach der Niederlagevon Veseronce das Reich (insoweit es nemlich durch die Ost-gothen nicht besetzt war) wieder an sich gebracht.

Jedenfalls hatte die Schlacht von Veseronce ausser derabermaligen Niederlage der Burgundionen die Verwüstungdes Landes und die vorübergehende Unterwerfung des Volkeszur Folge 2 ; für Chlodomer aber und sein Haus wurde dieSchlacht geradezu verhängnissvoll: ihm selbst brachte siedas Verderben; Chlotar, seine Gemahlin Ingunde verstossend,zwang Guntlieuca, des gefallenen Bruders Wittwe, zur Ehe 3 ,und von Chlodomers drei Söhnen, welche des Vaters Reichals Erbe unter der Vormundschaft seiner Brüder behielten,wurden bald nachher Theodoald und Gunthar durch die un-menschlichen Onkel und Vormunde Chlotar und Childebertaus Herrschgier ermordet; Chlodoald, der Jüngste, wurdegerettet und trat später freiwillig in den Clerus; die Mörderrissen Chlodomers Reich an sich 4 . So vollzog sich auf

1) Dass Godomar im J. 524, an die Spitze des Volkes getreten, siebder Freundschaft der Ostgothen versichert habe, ist eine leere BehauptungDerichsweilers S. 94. Pfahler S. 86 lässt Godomar nach der Schlacht vonVdseronce den Frieden durch Gebietsabtretungen an die Franken und M 1die von Italien her eingefallenen Ostgothen erkaufen.

2) Ueber Deutungen von Lex Burg. Tit. 107 § 4 Add. II § 4. auf dieNiederlage von Ydseronce und ihre verderblichen Folgen siehe obenS. 88 f. N. 1.

3) Gregor. Tur. HFr. III, 6; über Guntheuca, eine muthmasslicheTochter Gundobads und .Enkelin Gundeuchs, I. 555. 557; Uber dendaher erklärlichen Schritt Chlodomers Wackernagel S. 346.

4) Gregor. Tur. HFr. III, 18. Ueber das Datum, 526 oder 533(ersteres bei Lecointe a. 526, IV, Euinart zu Greg. Tur. a. 0. S. 126und Chron. Fr. a. 526, letzteres bei Valesius Rfr. VII. 389 und EckhartI. 63), siehe die Controverse bei Dubos V, 4 T. III. 482 ff. V, 5 T. IU492 f. Petau I, 7, 6 setzt die Mordthat mit Sigebert. Gembl. in’s J. 531-Gollut III, 9 col. 290 lässt dieselbe unmittelbar auf Chlodomers Unter-gang folgen. Bornhak S. 281 N. 3 bringt das Factum in Zusammenhangmit dem letzten burgundionischen Kriege und datiert dasselbe mit 530. Bicbtig