1.86
im Titel einer Homilie des Avitus erwähnte Thatsache derfeindlichen Einäscherung einer Kirche in Genf auf den Kriegdes Jahres 523 zu beziehen und die von Avitus vermittelstdes Redeacts jener Homilie vollzogene Einweihung des Heu-baues der Kirche in das J. 525 oder 526 zu setzen 1 2 . Diefragliche Verwüstung hat eher im fränkischen Kriege desJahres 500, der Wiederaufbau der Kirche und deren Ein-weihung durch Avitus nach 500 und noch unter Gundohadstattgefunden, der als Restaurator Genfs historisch beglaubigtist (S. 171 f.). Dass endlich Genf schon vor der gänzlichenUnterjochung Burgundiens (534) fränkisch geworden ist,wird daraus wahrscheinlich, dass Vienne bereits im J. 533unter fränkischer Botmässigkeit erscheint (S. 139) und dasnordwestlich gelegene Autun der Schauplatz des letzten Erei-heitskampfes der Burgundionen gewesen ist (S. 68 f.).
Burgundionisch-römische Grabschriften hat man, ausserder früher erwähnten (S. 166 ), unseres Wissens bisher zuGenf nicht entdeckt; wohl aber hat der Boden der Stadtkirchliche Kunstreste geliefert, welche sich durch ihre Orna-mentik als burgundionische charakterisieren (I. 206).
Die Erage, ob Genf seine römische Municipalverfassungunter der Burgundionenherrschaft und im Mittelalter beibe-halten habe, wird von einigen Historikern unbedingt bejaht 3 .Andere lassen jene Verfassung nur bis in das 7. oder 8.Jahrhundert, nemlich bis auf die Zeit des Comitatus gena-vensis, fortbestehen 4 . Wir verweisen hierüber auf Erüheres(I. 135).
1) So geschieht es von Binding I. 260. 265, nach welchem alsoAvitus damals noch gelebt hätte.
2) So von Gingins S. 260 f., Gaullieur im BIG. I. 284 f. 288 und
Vuy, Note s. la villa Quadruv. (MIG. X) & 4 f. Dabei fehlt es freilich
nicht an falschen Yoraussetzungen: nach Gaullieur nemlich wäre Genf zukeiner Zeit burgundionische Residenzstadt gewesen, und hätten die Könige,wie auch das Volk der Burgundionen, lediglich auf dem Lande gewohnt(s. hiegegen I. 195 N. 4); ähnlich, nur nicht so ausschliesslich urtheiltYuy a. 0. und in Franchises etc. (MIG. XI) S. 6.
3) So II. Fazy Geneve etc. (MIG. XII) S. 17 f. mit der ebenfalls
irrigen Voraussetzung, dass Genf noch unter Gundobad Reichshauptstadtgewesen; dass das germanische Element die städtischen Institutionen beein-