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Zweiter Band.
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und als eine Abtheilung der ehemaligen Nantuaten anzu-sehen sein, deren Gebiet man folgerichtig aus dem Unter-wallis bis in die am Südufer des Lemans gelegene Gegend,und zwar bis an die Draucemündung, als äussersten Grenz-punct gegen die Allobrogen, gehen lässt K Da jedoch diemittelalterliche Diöcese von Genf sich östlich am Genferseebis in die Gegend von St. Gingolph erstreckte, wo nochheutzutage die Grenze zwischen Savoien und Wallis 1 2 , so istdaraus rückwärts zu schliessen, es habe schon das zur Vien-nensis gehörige Gebiet der civitas Genavensium, somit auchjene Provinz bis in obige Gegend gereicht. Dies berechtigtzu dem weitern Rückschlüsse, dass die Nantuaten unterhalbOctodurum, dem Flecken der Veragrer, nur bis an den Lemangewohnt und schon am südöstlichen Ende desselben, nichterst an der Drance an die Allobrogen gegrenzt haben. DieserAnsicht sind denn auch ältere Gelehrte 3 .

Noch viel weniger ginge es an, die Brandobrigi als einenallobrogischen Yolkstheil zu betrachten, wenn die Allobrogennördlich von jeher nicht an den Genfersee, sondern nur andie Arve gegrenzt hätten. Dieser Ansicht scheint nemlichMommsen 4 zu sein, indem er vermuthet, in der römischenKaiserzeit habe zum pöninischen Thale (Wallis) auch dasSüdufer des Genfersee’s gehört, so zwar, dass die Arve aufihrem ganzen Laufe den pöninischen Bezirk von den Centronen(in der Tarantaise) und den Allobrogen (Hauptstadt Vienne)geschieden habe. Mommsen beruft sich hiefür auf eineInschrift, welche unweit den Quellen der Arve gefundenworden sei und eine unter Vespasian ausgeführte Grenzbe-reinigung zwischen den Centronen ( Ceutronen) und (wahr-scheinlich , wie er meint) den Veragrern betreffe. Die frag-liche Inschrift 5 wurde aber vielmehr unweit St. Gervais in

1) So Spruner und seine Nachfolger.

2) Carte du Diocese de Geneve im EG.

3) Scaliger S. 103 (mit Bezug auf Cäsar BG. III, 1 und 6) SimlerI. 93, Plantin S. 319 und Haller II. 531 f., von welchen Simler und Plantindie schon von Scaliger verworfene Schreibung Antuates noch festhalten.

4) SRZ. S. 6.

5) Im ASGA. 1860 S. 106, in ZAM. SV. 206 und bei L. Revon a. 0. S.27.