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Zweiter Band.
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Her Zeitgenosse Ennodins, der in Italien lebte, spricht ineinem an seine zu Arles wohnende Schwester Euprepia ge-richteten Briefe von einem zwischen den beidseitigen Landes-herren befestigten Frieden * 1 ; es liegt hier am Nächsten, an denzwischen Theoderich, König von Italien, und Grundobad, nachdessen Einfalle in Ligurien im J. 489 2 , geschlossenen Friedenzu denken und daher Grundobad für den Herrn von Arles zuhalten 3 . Ebenderselbe Ennodius weist in einem frühem Briefedie Entschuldigung zurück, welche Euprepia für ungenügendeCorrespondenz mit ihrem Bruder aus den Kriegsleiden derProvinzen oder, wie sie sich ausdrückte, aus dem „Loslassenvon Leuten auf dieselben“ geschöpft hatte 4 . Mit dem hierangedeuteten Einmärsche von Truppen in die „Provinzen“ist wol die burgundionische Occupation der Südprovinz mitden zugehörigen südlichen Theilen der Yiennensis, der Nar-bonensis II und der Alpes maritimae gemeint 5 . Bestimmteresbetreffs der Zugehörigkeit der Südprovinz zu Burgundien

u. III, 9 T. II. 491 — Petigny II. 346 f. schwankt zwischen Ende 483und Anfang 484, kommt aber damit doch der Wahrheit am Nächsten.Hass Eurich zu Arles gestorben, bezeugen übereinstimmend Jordanis, Isi-dorus, der Continuator und Sulpicius Severus aa. 00.; aus Isidorus undSulpicius erhellt, dass Alarich in Toulouse zum Könige erhoben wurde.Was Hille S. 19 f. sagt: Eurico Gothorum regi mortuo suocedit penesArelatem Alarieus filius, beruht auf nachlässiger Benutzung des Continuator.

1) Epist. III, 15: pace Deo propitio inter regionum nostrarum dominosomni radice solidata.

2) S. Cap. VIII.

3) Sirmond Not. ad Ennod. S. 17 (zu Ep. III, 15 a. 0.) denkt beiregionum domini an Theoderich, König von Italien, und Gundobad, derdie Südprovinz grossentheils beherrscht habe, oder Alarich, als Herrn vonArles. Letzteres ist unzulässig, da eine Fehde zwischen Alarich undTheoderich unbekannt und sogar undenkbar ist.

4) Epist. III, 28 : Nolo . . quicquam de provinciarum malis vel, sicutdixisti, hominunr immissione causeris.

5) Fertig Ennodius I. 14 denkt an den Ausbruch eines Kriegeszwischen den Ostgothen und den Westgothen oder Burgundern. Ein Kriegzwischen den Ostgothen und den Westgothen ist aber undenkbar, und derostgothische Krieg wider die verbündeten Burgundionen und Franken brache rst im J. 508 los. Es kann nur die burgundionische Eroberung der west-gothischen Südprovinz gemeint sein; nach dieser Eroberung fand daun derEinfall der Burgundionen in Ligurien (s. oben) um so leichter statt.