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Zugehörigkeit zu Burgundien vor 500.
Nach Eurichs Tode gingen Arles und Marseille mit derSüdprovinz wieder in den Besitz der Burgundionen über.
Prosperi Aq. S. 29: a. 486. Euricus rex Gothorum penes Arelas urbem,quam ipse caeperat, moritur locoque eius Alaricus filius eius confirmaturV. k. Jan. (28. Dec.), daneben a. 487 : Euricus rex Gothorum moritur etrex pro eo Alaricus; Severus Sulpicius S. 452: VII. (anno Zenonis = a. 480)Mortuus est Eoricus Arelate, et Ordinate (1. ordinatur) filius suus AlaricusTolosa; Ghronol. reg. Gothor. bei Du Chesne SS. HFr. I. 818: (Euricus )Arelate obiit sub imp. Zenone. Für die Critik obiger Zeitangaben überEurichs Todesjahr ist festznhalten, dass derselbe ira J. 467 durch Er-mordung seines Bruders Theoderich II zur Regierung gekommen. (Idatiusund Marius a. 467; vgl. Pagi a. 464, II, Garzon zu Idatius S. 262 undunter den Neueren z. B. Troja II, 2 App. II. 85; nach der Hist, deLanguedoc datieren Bouquet zu Marius, bei Bickly S. 31, und Neuere, wieKortüm S. 495, Zumpt S. 201 und Binding I. 61, Eurichs Regierungs-antritt mit 466.) Ferner ist zu berücksichtigen, dass Kaiser Zeno Ende 47£auf den byzantinischen Thron gestiegen ist. Das 17. Begierungsjahr Eurichs,bei Isidorus, ist nun, von 467 an gerechnet, das Jahr 483, welchem so-wohl die aera 521, als das 10. Begierungsjahr Zenos (483 seit 474) ent-spricht. ' Damit scheint aber nicht übereinzustimmen, dass bei Isidorusund dem Annotator zu Victor Tunn. die Begierungsdauer Alarichs auf23 Jahre angegeben ist; denn da dieser im Laufe des Jahres 407 Kroneund Leben verloren hat, so müsste er, 23 Jahre von 407 rückwärts ge-rechnet , erst im J. 485 auf Eurich gefolgt sein. Da jedoch dieser erstzu Ende des Jahres 483 gestorben ist (s. hienach), so scheint Isidorus,wenn er der Regierung Alarichs nicht ein Jahr zu wenig (23 statt 24 J.)gegeben, nur die vollen Regierungsjahre desselben (484-506) berechnet zuhaben. Aehnlich, scheint es, verhält es sich mit Isidorus’ Zeitangabe desRegierungsantritts Alarichs, nach der Becension von Grotius S. 720 , wodie gleiche Aera-Angabe eine Capitelüberschrift bildet und dann fortge-fahren wird : Anno dec. i. Z. . . . Alaricus . . . constituitur. Dabei wirdnemlicb, wenn man anno dec. i. Z. nicht zu Eurico mortuo, sondern zuAlaricus . . constituitur zieht, die Begierungszeit Zenos nach den vollenJahren von 475 an (nicht von Ende 474 an) berechnet, so dass das 10.Jahr Zenos allerdings das Jahr 484 wäre. Nur würde damit die Aera-Ueberschrift (483) nicht stimmen. Jedenfalls berichtigen sich nach Isidorusdie vorangeführten abweichenden chronistischen Angaben über EurichsRegierungsdauer und Todesjahr; doch ist beim Contiuuator das Datumdes 24. Dec., wenn es auf das Jahr 483 übergetragen wird, nicht zu ver-werfen. Falsche Datierung des Todesjahrs Eurichs bei Neueren undNeuesten: 484, Troya a. 0. S. 87 ; 485, Pagi a. 484, XXIV, und BindingI. 95; 486, Hille S, 19 nach dem Continuator. Dubos III, 6 T. II. 288 f.