Band 
Zweiter Band.
Seite
218
JPEG-Download
 

altberühmte Marseille nächst Arles die bedeutendste Stadtder südlichen Viennensis war und die Bischöfe von Marseillenächst dem Metropoliten von Arles als die ersten der arela-tensischen Provinz galten 1 , so erklärt sich der spätere Namens-tausch von Provincia Arelatensis mit Provincia Massiliensissehr leicht. Gregors Angabe betreffs der Zugehörigkeit dermassiliensischen Provinz zu Burgundien wird zwar verschie-dentlich bezweifelt 2 , aber dadurch bestätigt, dass die Bischöfevon Arles und Marseille im J. 499 dem Lyoner Rcligions-gespräche beiwohnten (S. 25 f.). Die damalige Versammlungcatholischer Bischöfe war zwar von Aussen, nemlich durchden fränkischen Bischof Remigius angeregt, übrigens keinförmliches Landesconcil; doch nahmen an derselben gewissnur Bischöfe Burgundiens Theil. Oder wie hätte der König,der die Erlaubniss zum Halten der Disputation ertheilte undbei derselben selbst zugegen war, die Einmischung von aus-wärtigen Bischöfen in die Verhandlungen über innere Reli-gionsfragen dulden können 3 ? Mit Arles und Marseille gehöi'tealso die arelatensische oder massiliensische Provin'z im J. 499zu Burgundien; Arles und Marseille waren demnach den West-gothen vorher, wahrscheinlich bald nach Eurichs Tode (483),wieder entrissen worden 4 . Der Zuzug westgotkischer Hülfs-

1) Primi comprovincialium, wie Sidonius Ep. VII, 7 sagt; vgl. SirmomlNot. S. 125.

2) So schon von Valesius ßfr. V. 234 f., weil am westgothisclienConcile von Agde (506) Arles, Marseille, Aix, Frejus, Antibes, Digne, Senez,und selbst Avignon repräsentiert seien, und die Provence bei Fredegarund selbst noch im Testamente Carls des Grossen von Burgundien unter-schieden sei. Diese Scheingrüiide werden durch den Verlauf der Unter-suchung widerlegt.

3) An fränkische Bischöfe als Theilnehmer denkt Gelpke (S. 27 N. 1);Binding I. 136. 148 macht die theilnehmenden Bischöfe von Arles undMarseille zu westgothisclien, nur um nicht die Südprovence um 499 denBurgundionen zuweisen zu müssen.

4) Aus der Collatio episcoporum cet. und aus Greg. Tur. II, 32schliessen Belloguet S. 172 f., Baudot S. 8, Bluhme "WBRR. S. 61 undDerichsweiler S. 52. 168 N. 17 u. A. ebenfalls, Gundobad habe die Reichs-grenze bis au’s Mittelmeer vorgerückt. Ohne Begründung, jedoch wahr-scheinlich mit Rücksicht auf Gregor. Tur. a. 0., übrigens ohne Zeitunter-cheidung bezeichnen ältere Historiker, wie Gollut II, 3 col. 97. III, 2