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Zweiter Band.
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truppen, welchen Theoderich im J. 490 erhalten hat * 1 , beweistnicht, dass die Südprovence damals westgothisch gewesenist; Gundobad, den bei seinem Einfälle in Oberitalien (489)nicht Feindseligkeit gegen Theoderich, sondern lediglich Beute-lust geleitet hat (S. 23), kann den Durchmarsch der West-gothen zu Gunsten Theoderichs immerhin gestattet haben.

West g o th ia c he B o t m äss igke it nach 500, ostgothiscbcseit 510.

Jedenfalls muss aber bald nach 500 die Südhälfte derarelatensischen Provinz mit der ganzen Südprovence bis andie Durance wieder an die Westgothen gekommen sein unddiesen sogar auch Avignon gehört haben. Aus der YitaS. Caesarii erhellt nemlich, dass Arles und Gebiet vor 407

col. 276 das Meer bei Marseille als Südgrenze Burgundiens. Auch Neuerenehmen die Ausdehnung Burgundiens bis an’s Mittelmeer und dieses alssüdliche Reichsgrenze an: so z. B. Pfahler S. 83, Daguet S. 30, BornhakS. 228 (um 500, freilich mit irriger Berufung auf die nachmalige hier-seitige Grenze des fränkischen Burgundiens) und Bethmann GRC. I. 143(eitiert Spruner HGHA. Nr. 23). Brücker S. 23 schwankt, indem er Bur-gundien südlich an das Mittelmeer oder dessen Nähe grenzen lässt. "Wie esaber im Betracht des vorübergehenden Besitzes der Südprovence (s. hienach)irrig ist, das Mittelmeer ohne Weiteres zur Südgrenze Burgundiens zumachen, eben so falsch ist es hinwider, die Burgundionen schlechtweg vonder Südprovence auszuschliessen. In letzterm Irrthume sind Aeltere undNeuere: z. B. Sirmond CAG. I (burgund. Königstafel), der den Burgun-dionen nur die Provincia cis Druentiam einräumt; Valesius Rfr. VIII. 409(von der Provincia, umfassend die Narbonensis II, die halbe Viennensis undbeinahe die ganze Seealpen - Provinz gehörte nur der innere, vom Meereentfernte Theil zu Burgundien); ebenders. NG. S. 106 col. 1. S. 107 col. 2(Arles, Metropole der arelatensischen Provinz und der dazu gehörigenStädte Marseille, Avignon und Telo Martium (Toulon) gehörten nie zum

1. Reiche Burgundien); JvMüller I. 91 (die Burgundionen in der altenkölnischen Provinz ob der Stadt Marseille u. s. w.); Matile S. 5 (begrenztBurgundien südlich durch die Durance) = Crousaz S. 10; Binding I. 95N. 364 (burgundionisch-westgothischer Krieg nach Eurichs Tode verworfen),06 f. N. 372 (Massiliensis Provincia bei Gregor, a. 0. vager Ausdruck fürdas Ganze statt eines Theils u. s. w.), I. 183 (mit Bezug auf die Zeit vor507: die unteren Rhonclande hatte mau nie besessen), 307 (die Durancekeichsgrenze um 500).

1) Manso S, 43 und N. r.