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sofort das südliche und westliche Aquitanien und nahm seinWinterquartier (507/8) zu Bordeaux; inzwischen unterwarf
rex; er wähnt nemlich Gundobad im J. 500 in ein Tributär- und Vasallitäts-verhältniss zu Chlodwig gerathen (S. 31N.), ein Irrthum, der noch bei Neueren,z. 1). bei Pfahler S. 90, wiederkehrt. Bünaul.612b. erklärt die burgnndionischeHülfleistung aus einer von Gundobad im J. 500 gezwungen eingegangeneuBundesgenossenschaft mit den Franken. Nach Bröeker S. 26 wäre Gun-dobad seit dem fränkischen Kriege des Jahres 500 ein gebrochener Mannund darum der Bundesgenosse der Franken gewesen. Es mögen vielmehrfolgende Gründe gewesen sein, aus welchen Gundobad, obwohl Arianer,sich im J. 507 mit Chlodwig gegen den bisher befreundeten Alarieh treulosverband: einerseits die politische Bueksicht auf seine eatholisehen Unter-thanen und deren Hinneigung zu den Franken (I. 165 f.), anderseits dieAbsicht der Wiedereroberung des Yivarais und der Südprovence (S. 213).Letzteres Motiv ist bei Avitus Epist. 82 mit pars quae cupitur imAllgemeinen, ohne nähere Angabe des Objects, angedeutet; vgl. Binding
I. 195 N. 663. Valesius Bfr. VI. 302 setzt das Bündniss erst in’s J. 508und bezeichnet Furcht als Motiv desselben, Beides gleich irrig; in denAdd. ist ersterer Irrthum berichtigt, letzterer gestrichen, den Lecointea. 500, VII, dennoch wiederholt. Dubos IV, 12 T. III. 249 setzt voraus,die eatholisehen Börner hätten Gundobad schon längere Zeit vorher einBündniss mit Chlodwig gegen den ketzerischen Alarieh vorgeschlagen;ehenders. IV, 12 T. III. 257 glaubt daher das Bündniss spätestens im
J. 506 geschlossen. Es ist aber kein Grund vorhanden, über das Jahr 506zurückzugehen. I’dtigny II. 511 bezieht Avitus Epist. 40, wo Sigismundfür einen im Interesse des eatholisehen Glaubens begonnenen Feldzug denbischöflichen Segen empfängt, mit grosser Wahrscheinlichkeit auf denFeldzug der mit den Franken verbündeten Burgundionen gegen die West-gothen. Binding I. 194 ff. 292 bezieht hierauf auch Ep. 81 und 82;zugleich benutzt er I. 196 nach Pötigny II. 647 f. die Nachricht der VitaS. Eptadii über einen Zug Gundobads in’s Limousin. Diese Nachricht,deren Bezug auf den westgothisehen Krieg Kaufmann in FDG. X. 395mit Eecht bezweifelt, geht jedoch in der Vita diesem gleichfalls erwähntenKriege voran, und überhaupt ist jene Quelle historisch unbrauchbar,weil unächt (S. 109). Dass Gundobad, wie Bornhak S. 229. 233 annimmt,gleichzeitig mit Chlodwigs Zuge auf Poitiers, aber ohne an diesem Theilzu nehmen, von Burgundien aus in’s westgothische Grenzland, also in dasnordöstliche Aquitanien und in das Vivarais eindrang, um später seineVerbindung mit den Franken zu bewerkstelligen, erhellt aus verschiedenenAeusserungen bei Avitus Ep. 82; vgl. ausser den Stellen bei BindingI. 195 (N. 663. 667). 292 auch diese: licet . . per quosdam transeuntes(nemlich in das westgothische Nachbarland) prospera cognoscamus cet.Später stiessen die Burgundionen zu den im östlichen Aquitanien unterXheoderich operierenden Franken; s. weiterhin im Texte. — Das Schlacht-
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