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die Grenze wurde also bis in die Gegend von Avignon durchdie Durance gebildet, welche mit Castellen besetzt war, unddas feste Avignon, seiner Zeit Gundobads Zufluchtsstätte,war jetzt ein ostgothischer, wie vorher ein westgothischer,Vorposten gegen Burgündien h
1) Ueber die Annexion im Allgemeinen Cassiodorus Chron. a. 508oben S. 232 N. 1; er übersieht neben derselben die ostgotbisehe Resti-tution westgothisch-gallischen Landes an die Westgothen. — Nach ValesiusSTG. S. 457 wäre die Grenzbestimmung der Provence im Allgemeinenangedeutet bei Avitus Epist. 31 (Fausto et Symmacho Senatoribus Urbis):provincia praefixis regnorum determinata limitibus; er bezieht dies nemliehauf das Getheiltsein der Provincia (Provence) in die ostgothische Süd-provence und in die burgundionische Nordprovence. Der Brief beziehtsich jedoch auf die Synodus Romana vom J. 501 (Sirmond Not. S. 28 f.und Binding I. 175. 296), wesswegen Bröquigny I. 17 denselben mit 501-3datiert. Es könnte daher nur vom Getheiltsein der Provincia in die bur-gundionische Nordprovence und in die westgothische SüdprovenGe (S. 219 ff.)die Rede sein, wenn überhaupt mit Provincia die ehemalige römischeProvinz gemeint wäre. Der Name bezeichnet aber vielmehr das durch dieBarbarenreiche in sich abgegrenzte Gallien im Verhältnisse zu Italien, wieder Zusammenhang zeigt. Binding I. 136 ist hierüber unklar, datiertübrigens den Brief mit „aus dem Ende des Jahres 501.“ — Die Duranceals Grenze bei Cassiodorus Var. III, 41 , wo castella supra Druentiampo.sita, und in der Vita S. Caesarii I, 19 oben S. 237 N. 1; ebendaselbstgehört Arausicum oppidum zu Burgundien; vgl. Pagi a. 508, X. XI, undBinding I. 210 (N. 719). 213. Falsch Sigonius XVf. 609 A. Arau-sicum recepta (von Theoderich a. 508), wie wenn Orange vorher von denOst- oder Westgothen an die Burgundionen gekommen wäre. Neuere, wieSchmitt I. 159. 160 f., Bornhak S. 239. 240 N. 3 und Derichsweiler S. 75,missdeuten die Stelle der Vita S. Caesarii I, 19 oben S. 237 N. 1 dahin,dass ausser Avignon auch Orange in ostgothische Gewalt gekommen sei.Derichsweiler a. 0. lässt freilich Orange mit Avignon später wieder bur-gundionisch werden, verfällt aber damit, betreffs von Avignon, welches denOstgothen verblieb, in einen neuen Irrthum. Spruner HGHA. Nr. 3: Europazu Anfang des 6. Jahrhunderts (wol nach 510?), scheidet als Provincia nurdas Jjand bis zur Durance Italien zu, ohne Avignon, ebenfalls irrig. DasRichtige über Avignon, sowie über die befestigte Grenzlinie der Durancehat schon Valesius Rfr. VI. 303; nur zweifelt er, ob Avignon vorherAlarich, oder, wie Gregor von Tours sage, den Burgundionen gehörthabe (hierüber oben S. 223). Die Unterwerfung der Provence auf diewichtigsten Plätze an der Durance zu beschränken, was Türk III. U'versucht, ist durchaus unzulässig. Was übrigens Sirmond CAG. I (röm.Zeittafel) sagt: Theodericus . . provinciam Massiliensem Alpesque maritimas