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die, welche durch den Krieg gelitten hatten , ward Schonungempfohlen, was übrigens schon während des Krieges ost-gothischerseits beobachtet wurde h Das tolosanische Reichaber war und blieb vernichtet. Chlodwig behielt beim Frie-densschlüsse im .T. 510 2 ganz Aquitanien und über die Garonnehinaus den nördlichen Theil der Novempopulana, dazu Toulouse,Lodeve und Uzes in der Narbonensis 1 3 ; und wenn gleichdie Westgothen nach Chlodwigs Tode einige ehemalige Ge-bietstheile, wie Rodez, eroberten, so waren diese Yortheilenur vorübergehend 4 . Die Burgundionen ihrerseits, anstattdie Südprovence wieder erlangt zu haben, erhielten jetzt dieostgothische Macht zum Nachbar an der Südgrenze des eigenenGebietes, und durch den ostgothischen Besitz selbst Avignonswar diese Grenze nicht wenig gefährdet 5 , wie denn späterhierseits weitere ostgothische Losreissungen stattfinden sollten.Ein geringer Ersatz für diese Benachtheiligung war derWiedergewinn des Vivarais 6 .
Späteres über Arles und Marseille und ihre Stadtgebiete.
In der nach Theoderichs Tode (526) erfolgten Theilungdes gothischen Galliens zwischen Athalarich und Amalarich
X) Cassiodor Var. III, IG. 17. 32. 34. 38. 40-44. IV, 26; vgl. ValesiusRfr. VI. 311, Pdtigny II. 519 f. 523 und Pardessus I, 2. 56 Nr. LXXXIIIund N. 6.
2) Nicht erst im J. 511, wie Valesius Ufr. VI. 312 meint.
3) Unterschriften des 1. Concils zu Orleans im J. 511; vgl. ValesiusRfr. VT. 303 Add., Lecointe a. 508, III, a. 524, V, Pagi a. 507, IX, a. 508,VI, und Binding I. 212 f. Procops ungenaue Grenzbestimmung der frän-kischen Eroberung (S. 239 N. 1) wird von Schurzfleisch IV, 1. a. be-richtigt; über diejenige Fredegars s. oben S. 230 N. 1 und vgl. BornhakS. 241 N. 2; gegen Borico, der Chlodwigs Eroberung bis an die Pyrenäengehen lässt, s. Gibbon c. 38 n. 54.
4) Gregor. Tur. HFr. III, 21. 23; über Bodez vgl. Lecointe a. 524,V, a. 533, III.
5) Binding I. 213 f. und Brücker S. 28.
6) S. 196 und Binding I. 214, der freilich vermuthet, das Vivaraissei ein Tauschobject für das vermeintlich burgundionische, nunmehr fränkischgewordene Auxerre gewesen. Nach Petigny II. 528 hätten die Burgun-dionen in der Seealpen-Provinz Embrun und Chorges, in der Narbonensis IIApt, Gap und Sisteron gewonnen; s. dagegen unten Cap. VI, und VII.