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inzwischen gemordeten Sigismunds Bruder und Nachfolger imB,eiche, behauptete sich zwar gegen die Franken, selbst nachder Niederlage bei Yeseronce im J. 524, und nahm ihnen dasEroberte wieder ab (S. 157), musste jedoch den Ostgothendie losgerissenen Gebietstheile der südlichen Viennensis be-lassen 1 . Zu diesen Gebietstheilen gehörten, wie wir aus denUnterschriften des 4. Concils von Arles bereits ersahen, dieStädte Cavaillon, Carpentras, Orange und Aouste - en-Diois.Die ostgothische Botmässigkeit von Carpentras erhellt über-dies daraus, dass daselbst im J. 527 unter Athalarich,König in Italien und im ostgothischen Gallien, ein Concilgehalten wurde 2 . Als Theilnehmer an demselben findensich unter Anderen vor: Julianus, der Ortsbischof (s.oben), Philagrius, zu Epao unterschrieben als ep. civ.Cabellicae (Cavaillon), Heraclius, Nachfolger des Florentius,Bischof von Aouste - en-Diois 3 , nebst einem Bischöfe der be-nachbarten Narbonensis II 4 . Die Anwesenheit des Philagrius,den wir zu Arles ebenfalls angetroffen, ist ihrerseits einweiterer Beweis der ostgothischen Botmässigkeit von Cavaillon.
Unterjochung Burgundiens), indem er seinerseits Procop chronologischerUngenauigkeit zeiht. Cassiodorus weiss jedoch Nichts von jenem angeb-lichen Bündnisse, sondern er bezeichnet den ostgothischen Feldzug desJ. 523 einfach als eine Schutzmassregel, die dann freilich zu Annexionenbenutzt wurde; auch stimmt die von Gregor. Tur. HFr. III, 6 erwähntezweimalige Räumung Burgundiens nach den fränkischen Occupationen derJahre 523 und 524 sehr wenig mit der angeblich bleibenden fränkischenAnnexion bei Procop, wiewohl Eckhart I. 55 die Nachricht Gregors über jeneOccupationen durch diejenige Procops bestätigt wähnt; zudem spricht nochAnderes, worüber S. 221, gegen obige Deutung der Nachricht Procops.Ueber die Niederlage und Gefangennehniung Sigismunds (523) obenS. 51 f.
1) Schiefe Darstellung ist es, wenn Dubos V, 4 T. III. 470 ff. Go-domar, um geheime Hülfe der Ostgothen zu erlangen, diesen Carpentras,Cavaillon, St. Paul-Trois-Chäteaux und Apt abtreten lässt; in diesem Sinnemissdeutet Dubos S. 472 f. auch Cassiodor Var. VIII, 8 (s. hievor), nichtaber Var. III, 16, wie Pardessus I, 2. 56 N. 1 angibt. Schmitt I. 162nimmt mit Stolberg Kirchengesck. XVIII. 476 ebenfalls irrig an, Godomarhabe eine freiwillige Cession gemacht, um Theoderich für sich zu gewinnen.
2) Sirmond CAG. I. 212 ff.; vgl Pagi a. 529, II.
3) Ueber ihn oben S. 200 f.
4) S. unten Cap. VI.