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Zweiter Band.
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Von Orange erhellt dieselbe auch daraus, dass dort im J. 529unter Athalarich ebenfalls ein ostgothisches Concil, das zweitedieses Ortes, gehalten wurde 1 . Neben dem Ortsbischofe Vin-demialis, der in den Jahren 527 und 529 am Concile vonCarpentras und Vaison Theil nahm 2 und noch 541 und 549als Bischof von Orange am 4. und 5. Concile von Orleansunterschrieb 3 , treten die mehrgenannten Bischöfe von Car-pentras und Cavaillon, Julianus und Philagrius, sowie obge-nannter Heraclius, Bischof von Aouste-en-Diois, am 2. Concilezu Orange wieder auf; auch erscheinen dort zwei Bischöfeder Narbonensis II 4 5 und der vermeintliche Genier BischofMaximus 0 . Aber auch Vaison war im J. 523 an die Ost-gothen gekommen. Beweis davon ist das dortige, unterAthalarich gehaltene ostgothische Concil vom J. 529, daszweite dieses Ortes 6 . Der vielbesprochene Maximus tauchtdortselbst zum letzten Male auf, und es erscheint dort keinanderer von Epao her bekannter Bischof, als einer der Nar-bonensis II 7 . Auf den theilweisen ostgothischen Besitz des-jenigen Theils der Viennensis, der zwischen Isere und Duraneelag, bezieht sich die etwas übertriebene Angabe Fredegars 8 ,wonach die Grenzen des Meiches Theoderichs also bestimmtwerden: A finibus Pannoniae usque ad Mhodanum fluvium, aTyrrheno mari usque Alpes Penninas et Isera fluvium 9 .

1) Sirmoud CAG. I. 215 ff.; vgl. Pagi a. 529, II.

2) Sirmond CAG. I. 222. 227.

3) Sirmoud CAG. I. 269. 286.

4) S. unten Cap. VI.

5) Sirmond CAG. I. 213. 214.

6) Sirmond CAG. I. 227; vgl. Pagi a. 529, III. Dass der SynodusCarpentoratensis vom J. 527 die ostgothisehe Botmässigkeit von Vaisonbeweise, ist eine irrige Behauptung von Valesius Efr. VII. 350; dennder Ortsbischof, Gemellus am epaonensischen Concile, fehlt an jenemSynodus.

7) S. unten Cap. VI. — Mit obigen Folgerungen aus den ostgothisch-gallischen Concilen von 524 - 29 vgl. Valesius Efr. VII. 350. 355 f. undBinding I. 265 ff

8) Chron. III, 9.

9) Dass Theoderich alles Land zwischen Alpen und Ehone eroberthabe, ist eine falsche Ansicht bei Pfahler S. 327 u. A.; über den angeb-lichen ostgothischen Besitz von Genf und Savoien oben S. 182 ff. 191.