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Zweiter Band.
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Gegend von Yelay 1 herbeigeführt. Dieser habe sich demFeinde entgegengeworfen, und indem er seine Landsleutezum Kampf anfeuerte, ihm eine vollständige Niederlage bei-gebracht und die Gefangenen befreit, worauf er, zum Lobedes h. Julianus, triumphierend über den Fluss zurückgegangenund mit allem Volke singend wie ein zweiter Moses in seineCelle heimgekehrt sei. Im Betreff eines dem Könige G-undobadvon entflohenen Burgundionen überbrachten Kirchenbeutestückslügt Gregor hinzu, was im Frühem schon erwähnt ist (I. 127).

Es kann dieser TJeberfall aus verschiedenen Gründennicht auf die Kämpfe vor 475' bezogen werden: Yelay wardamals von den Burgundionen besetzt (S. 262); Gundobadwar zu jener Zeit, so viel man weiss, noch nicht König, unddie Burgundionen konnten als römische Bundesgenossenrömische Einwohner der Aquitanica I nicht feindlich behandeln 2 .

Von einem Streifzuge aber, den Burgundionen als frän-kische Bundesgenossen im fränkisch - westgothischen Kriegeunternommen hätten, kann eben so wenig die Bede sein. DieFranken verschonten nemlich während desselben die Kirchen(S. 227), lind die Burgundionen werden als fränkische Bun-desgenossen das gleiche Verfahren beobachtet haben; auchmachten sie damals nicht einen verunglückten Streifzug indie Auvergne, sondern sie eroberten dieselbe mit den Franken(S. 228 f.); zudem starb die von Gregor zugleich erwähnteGemahlin Gundobads (Caretene) schon im J. 506 (S. 36).Diesen letztem Umstand berücksichtigend, meint Petigny 3 ,

Martyrol. VII. Id. Jun. S. 80 b. Molan. II. nachzusehen; im Ruinart’schenIndex zu Greg. Tur. Opp. v. lllidius sind Beide zusammengeworfen. De-richsweiler S. 167 N, 16 macht aus Hillidius einen westgothischen An-führer Ilildiko!

1) Vellavum, vgl. Ruinart zu Greg. Tur. a. 0. S. 854.

2) Binding I. 74 ff. folgert aus der Erzählung Gregors einen zwischen473 und 475 gemachten, aber verfehlten Versuch der Burgundionen, ihreGrenze über die Loire bis Brioude durch Eroberung in der römischenAquitania I vorzuschieben, was dem sonstigen friedlichen Charakter, dendie buvgundionische Niederlassungsgeschichte gegenüber den Römern zeigt,eben so sehr als der damaligen römischen Bundesgenossenschaft der Bur-gundionen (I. 487 f.) zuwider läuft.

3) II. 649.