300
massige Recrutierung aus den genannten Klöstern 1 , im Allge-meinen die dargestellte gewesen sein, und dass dabei dieHandarbeit der Mönche Abbruch erlitten hat, liegt in derNatur der Sache 2 3 .
Zur Sühne seines Verbrechens machte Sigismund demKloster ferner reichliche Vergabungen an liegenden undanderen Gütern ä .
Sigismunds Niederlage und Flucht nach Agaunum; seineGefangennahme daselbst; Abführung der Königs fam ili ein fränkische Gefangenschaft (523).
Des unglücklichen Königs Flehen, dass er für sein Ver-brechen schon bei Leben göttliche Strafe erleiden möge, um
1) Schon von Lecointe a. 536, n. 231, wird dieselbe angefochten.
2) Jedenfalls ist es aber willkürliche Zuthat, wenn Schmitt I. 146 f.und Daguet S. 38 die Zahl der 5 Abtheilungen der Mönche zu je 100Mann angeben; ersterer beruft sich hiefür auf Eivaz S. 64 ff., datiertübrigens die Einsetzung des ewigen Lohgesangs irrig mit 516. Itilliet inMDG. XVT. 57 spricht sogar von 900 Mönchen. — Ueber den Irrthumder Chronisten, welche, gleich der unächten Stiftungsurkunde, die Ein-setzung des ewigen Lobgesangs mit der Gründung des Klosters durchSigismund verbinden und letztere in’s J. 522 setzen, s. oben S. 291 Not.In der dort citierten Stelle Frcdegars HFr. epit. c. 34 berichtigt EuinartS. 564 den Ausdruck construxit mit: illud adauxit ibique psallentium con-tinuum instituit, unter Hinweisung auf Gregor. Die Abschaffung derStiftung Sigismunds ist unten z. J. 824 erwähnt.
3) Greg. Tur. Gl. M. I, 75 fügt nach der Stiftung des Psallentiumbei: loeumque tarn in territoriis quam in reliquis rebus affluentissimeditavit; hieraus schöpft Aimoin GFr. II, 4: praediorum illi loco contulitcopiam; vgl. Yales. Kfr. VII. 337 Add. Während bei Gregor und seinenNaehschreibern die Vergabungen zur Sühne des Mordes geschehen, bringtdie unächte Stiftungs- und Dotationsurkunde von Agaunum dieselben mitder Stiftung des Klosters in Verbindung. Dadurch lassen sich Neueretäuschen, z. B. JvMüller I. 121 und Schmitt I. 146; das .Richtige habenGibbon c. 38, Vögelin-Escher I. 14 und Wurstemberger I. 253. Wäredie sogen. Dotationsurkunde ächt, so liesse sich daraus Schätzbares für dieTopographie Burgundiens sowohl im Wallis als in anderen Reichstheilengewinnen (über das Topographische der Vergabungen vgl. die hievor S. 297Not. Citierten); da jedoch die Urkunde erwiesener Massen unächt istund auf anachronistischen Voraussetzungen einer spätem Zeit beruht, soenthalten wir uns ihrer Benutzung für unsern Zweck. Es ist lediglichein Ausfluss aus der trüben Quelle dieser Urkunde, wenn Spruner AA. VIII(Germ.magna, Helvetia etc.) und IIGHA. Nr. 9 (S. Donauländer etc.) Murtenals eurtis Murattum im römischen Helvetien anmerkt.