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Zweiter Band.
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Vorsteher von Wallis, den procnrator Alpium Atractianarum(Berner Alpen?) et Poeninanim h Es hindert daher Nichts,mit Spruner 2 anznnehmen, dass anch Ober-Wallis zum Pro -vinztheile der Alpes Penninae, wie die Alpes Poeninae in spä-tester Kaiserzeit hiessen, und zwar zum Gebiete und zur Diö-cese von Octodurum gehört hat. Demgemäss darf man abermit ebendemselben 3 auch Burgundien bis an die Quellen derRhone ausdehnen und das vormalige Gebiet der östlich vonden Sedunern, in Ober-Wallis sesshaft gewesenen Vibererzum Reiche ziehen 4 Ein positiver Beweis, dass die Herr-schaft der Burgundionen sich auch über Ober-Wallis erstreckthat, liegt darin, dass dort, wie in Unter-Wallis, die Lan-deseintheilung in Centen, als ein Rest germanischer Verfas-sung aus der Burgundionenzeit, noch heute besteht (I. 94).Es ist daher der Ansicht beizupflichten, nach welcher ganzWallis, Ober-Wallis nicht ausgenommen, zu Burgundiengehört hat 5 .

1) Mommsen SRZ. S. 6.

2) AA. No. VIII. X.

3) HGHA. Nr. 3 und 9.

4) Die Latobrigen, welche Spruner AA. VIII und XXII zwischenbeide Völker setzt, sind hier kaum zu suchen. Wurstemberger, der dieLatobrigen früher in die Gegend von Brieg in Ober-Wallis setzte, findetI. 61 N. 8 es ebenso wahrscheinlich, dass dieselben, in welchen er Kätiervermuthet, im Berner Obexlande gewohnt haben, was 0. Henne I. 20nachschreibt.

5) Schon im Discours S. 28. b. wird zum Länderbestande von Bur-gundien, wie er zur Zeit der fränkischen Eroberung gewesen sei, ganzWallis gezählt. JvMüller I. 91 gibt unter den Ländern, welche die Bur-gundionen seit 456 besiedelt hätten, „Wallis“ ohne Einschränkung an.Belloguet CRB. S. 106 lässt zwar das Bisthum von Octodurum sich vomGenfersee bis an den Gotthard erstrecken, setzt aber S. 109 f., entgegender schon von Guillimann aufgestellten Ansicht, welche ganz Wallis zuBurgundien zählt, die Beichsgrenze in die Gegend von Pfyn und Leuk,und betrachtet den obersten Theil des Wallis als eine durch die alaman-nischen Einfalle entstandene Wüste, welche später, zur Zeit des fränki-schen Burgundiens, von den Alamannen besiedelt worden sei. Nach An-deren fiele die alamannische Occupation des Ober-Wallis nach 450 (Rhe-nanus I. 116), oder gar schon in’s 3. und 4. Jahrhundert (Deycks inRhein. Jahrb. XI. 6 f.). Hiergegen s. Abschn, I, cap. 12 und untencap. 9,