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Die Brandobrigan keine Nantuaten; vermeintliche ost-gothische Botmässigkeit des Wallis seit 523
Zu den früher erwähnten Völkerschaften des Unter-Wal-lis und der südöstlich am Genfersee gelegenen Nachbarge-gend (S. 281 f.) würden noch die auf dem Leichensteine vonSt.-Offange erwähnten Brandobrigi als eine Unterabtheilungder Nantuaten kommen, wenn der Letztem Gebiet sich imheutigen Chablais bis an die Drance erstreckt und hier an dasder Allobrogen gegrenzt hätte. Dass dies aber nicht derFall gewesen, ist schon gezeigt (S. 191 f.).
Vermöge eines alten Irrthums halten noch die meistenHistoriker dafür, das Wallis sei, gleich Genf und Savoien,im J. 523 durch Eroberung an die Ostgothen gekommen,und es habe das ostgothische Gebiet diesseits der Alpen zurZeit seiner Abtretung durch Vitiges an die Franken (536)auch die Provinz der graiischen und penninischen Alpenbefasst b Das Irrthümliche dieser Ansicht ist im Betreff’ vonGenfund Savoien schon nachgewiesen (S. I82ff’. 191). Die ostgo-thische Herrschaft über Wallis soll daraus folgen, dass Con-stantius, episcopus civitatis Octodorensis am epaonensischenConcile, dem vierten Concile zu Arles (524), dem zu Carpen-tras im J. 527, dem zweiten zu Orange und zu Vaison(529) — lauter ostgothischen Concilen — beigewohnt hat.Der an diesen Concilen ohne Eesidenzangabe genannte BischofConstantius ist jedoch nicht der episcopus civitatis Octodo-rensis des epaonensischen Concils 1 2 , sondern der an diesemConcile unterschriebene Constantius, episcopus civitatis Vap-pincensis 3 . Des Letztem Diöcese wurde nemlich im J. 523
1) So Leeointe a. 536, II. IV.
2) Wie u. A. Dey im MFrib. IV. 71 glaubt.
3) Dies hat Sirmond CAG. I Index II v. Constantius wenigstens imBetreff des am Concile zu Carpentras unterschriebenen Constantius einge-sehen, wiewohl auch er bei den übrigen genannten Concilen irrig an denBischof von Octodurum dachte. Das Richtige bei Valesius Rfr. VII. 350.356 und Binding I. 266; ebenso bei Bonnell S. 204 N. 11, der jedochdie falsche Ansicht ohne Widerlegung erwähnt. Gelpke I. 133 f. schwanktzwischen den beiden Bischöfen Constantius, will aber in dem BischöfeConstantius, an welchen Avitus Epist, 61 schreibt, den Bischof von Octo-