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Zweiter Band.
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die Stelle des Jordanis ein sehr beachten,swertlies Zeugnissvon der Niederlassung der Alamannen im Alpengebiete, so-wie der Burgundionen in ihrer Nachbarschaft, so vergegen-wärtigt sie uns anderseits im Allgemeinen die geographischeAbgrenzung beider Völker, wie solche seit 473, unverändertdurch die fränkische Unterjochung der Alamannen (seit 496und 536) und der Burgundionen (534), fortbestanden hat.

Das Nähere der gegenseitigen Abgrenzung beider Völkerwird im Zusammenhänge mit der historisch-topographischen

ihren alten Namen ,, Alamannen “.) Dagegen werden bei Gregor vonTours und Späteren die Alamannen Suoven benannt (Greg. Tur. HFr. H,2 und Paul. Diaconus GL. II, 15. III, 18; vgl. D’Anville S. 18, GagernI. 377 , Rettberg II. 8, Pfahler S. 34 und Jacobs S. 145 f.), wiewohlanderseits die Bezeichnung von Suovia als Alamannia noch sehr spät vor-kommt (Spener II. 446 Not.). Sueven neben Burgundionen erwähnt auchIsidorus, der aber die Alamannen von ersteren fälschlich trennt und nachden Alanen einschiebt; s. Möllenhoff WKA. S. 28 f., der S. 33 die Be-schreibung von Suevia bei Jordanis in einem Zusammenhänge, wo nurvon Sueven der mittlern Donau, den Ueberresten der alten Quaden undMarcomannen, die Rede sei, verkehrt angebracht findet. Dabei wirdjedoch übersehen, dass Jordanis nicht von der mittlern, sondern von derobern Donau spricht; vgl. das bei ihm Vorausgehende-, emensoqueDanubio Suavis improvisus a tergo apparuit. Bei den Burgundiones desJordanis, welche von Pagi a. 499, VII, mit falscher Bezugnahme auf denspätem Namen der Burgundia transjurana als Helvetii erklärt werden,denkt Spener II. 433 Not. an die früheren Sitze des Volkes in Westger-manien, wahrscheinlich wegen der von Jordanis erwähnten Nachbarschaftdesselben mit den Sueven. Aas diesem Grunde bezieht Troya I, 3. 1283.1291. I, 4. 571 die Burgundiones auf die in Westgermanien zurückgeblie-benen Volksgenossen, welche aber im J. 471 grösstentheils nach Gal-lien gewandert seien (etwa infolge der vermeintlichen Landschenkung desAnthemius? s. I. 487). Richtig findet FHMüller I. 403 denjenigen Theilder Burgundionen bezeichnet, der sich ostwärts der Saone über den Jurahinaus erstreckte. Ebenders. I. 404 (nach Eichhorn I. 129) bemerktjedoch wider Jordanis: das ostschwäbische Land, das eigentliche Suevien,habe südwärts nicht an Burgundien, sondern an Rätien, und zwar anHohenrätien jenseits des Bodensee’s gegrenzt. Das Richtige bei UphagenS. 546: Jordanes . . . Suevis . . Burgundiones ad meridiem, nempesuh Alemannis Suevis coniunctis, . . . ponit. Die südlichen alaman-nischen Wohnsitze in ihrer ganzen Ausdehnung von Ost nach West genom-men, grenzten die Alamannen allerdings auf zwei westlichen Strecken süd-lich, im Uebrigen südwestlich an die Burgundionen; s. oben und weiter-hin im Texte.