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Zweiter Band.
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repräsentirt sodann die Civitas Elvitiorum (Helvetio-rum) Aventicus oder Aventica 2 durch den vom Presby-ter Peladius vertretenen Salutaris, episcopus civitatis Aven-tieae. So ist nemlich nach einigen HSS. die SchreibungAvennicae zu bessern •, denn einerseits stund die CivitasAvennica oder Avenio (Avignon) damals unter den Ostgothen(S. 209), so dass der dortige Bischof dem burgundionischenBeichsconcile nicht wohl beiwohnen konnte; anderseits warAventica ein alter, wahrscheinlich unter Constantinus I oderin der nächsten Folgezeit errichteter, von der Metropole Ve-sontio abhängiger Bischofssitz, der erst später, um 590,durch Bischof Marius, episcopus ecclesiae Aventicae am zwei-ten Concile von Mäcon im .1. 575, nach Lausanne verlegtwurde 3 . Bach dem als Civitas Vindonissa Jbezeichne-

1) Vesontio war angeblich Anfangs ein von der Metropole Lugdunumabhängiger Bischofssitz (Car. a S. Paulo a. 0. S. 152), jedenfalls aberseit Gründung der Provinz geistliche, wie weltliche Metropole derselben.Obiger Claudius ist der Adressat eines Briefes von Bischof Avitus vonYienne (EpistJSG, vgl. Sirmond Not. S. 44); er unterschrieb auch das lug-dunensische Concil von 518 (S. 43 ff.); er oder sein Nachfolger Urbieus,Theilnehmer am 5. Concile zu Orleans, mag zur Zeit der UnterjochungBurgundiens Metropolit von Vesontio gewesen sein (Lecointe a. 534, XVI).Einige halten ihn für den Namengeber des Klosters St. Claude im Jura;s. hienach.

2) So schrieb man damals statt Aventieum, s. Schmitt I. 157.

3) Die oben, S. 346 N. 1 citierte Notitia, Sirmond CAG. I. N. 615

col. 1, Car. a S. Paulo S. 152, Schmitt I. 97 ff. 115 ff. 125 ff. 128. 154 ff

192 f., Gelpke I. 142, Daguet S. 46 und Eorel S. XXX T X . Lütolf S. 55

setzt zwar die Entstehung des Bisthums Aventieum in’s 3. oder 4. Jahrh.,lässt aber S. 153 infolge der alamannischen Einfälle Aventieum in Ruinenliegen und den Bischofssitz eine Zeit lang, bis auf Salutaris und Marius,vacant sein, und von da an Solothurn zum Bisthum Aventieum gehören— Alles zu Gunsten einer im Frühem besprochenen apocryphen GenferInschrift (S. 165 Not.), sowie einer von ihm edierten eben so apocryphenPassio S. Victoris et Ursi, in welcher (bei Lütolf S. 174) Solothurn unterdem Burgundionenkönige Gundisol (sehr. Godegisel u. s. S. 167 N.), also vor500 zum Bisthume Genf gezogen ist, während der Ort ohne Zweifel ur-sprünglich zur civitas Aventicensis, dann zum gleichnamigen pagus, somitauch zur kirchlichen Diöcese Aventieum gehört hat. Schmitt I. 142 willum jener Inschrift willen seine Ansicht von einer beinahe ununterbrochenenFolge der Bischöfe mit Recht nicht aufgeben. Dagegen sucht Gelpke I-