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ten Castrum Vindonissense unterschrieb sich endlich Bubtil-cus als episcopus civitatis Yindonissae, wobei zu bemerken,dass der Ort, weil er seine frühere strategische Bedeutunglängst verloren hatte, nicht mehr castrum, sondern alsBischofssitz civitas heisst 1 .
Nyon, Belley, Yverdun und Augst, angebliche Bischofs-sitze Burgundiens; Solothurn.
Die übrigen in der No titia Galliao erwähnten Städte derMaxima Sequanorum waren keine Bischofssitze, oder war
43 f. die Angabe der Inschrift daraus zu erklären, dass Genf, unter Gode-gisel Metropolitansitz und Solothurn von ihm abhängig gemacht wordensei. Die Verfasser des EG. haben ihrerseits wohl gethan, das epigra-phische Machwerk mit Stillschweigen zu ühergehen. Vgl. übrigens Bei-lage IÜ — Gelpke I. 148 setzt die Verlegung des Bischofssitzes von Aven-ticum nach Lausanne zwischen 585 und 598. Diese Stadt soll nach Vö-gelin -Escher I. 13 ihren Ursprung Gundobad zu verdanken haben; sieexistierte aber, wenn gleich nicht ganz auf der heutigen Stelle, als Lou-sonna schon in römischer Zeit (s. weiterhin im Texte). Ebenso falsch ist,was von einem Prothasius, als Clausner und Gründer von Lausanne oderals aventicensischem Bischöfe zur Zeit der Burgundionenherrschaft, berich-tet wird (von JvMüller I. 117 nach Chron. episc. Lausann, bei EuchatMS. = Cartulaire de Lausanne in MDE. VI. 28 f.; von Walther beiEickly zu Marius Chron. S. 32, mit der Zeitbestimmung: 500 — 530, undvon Gelpke I. 143 ff. 150). Man findet nur einen Lausanner Bischof die-ses Namens; er ist aber dem 7. Jahrhundert zuzuweisen (Dey im MFrib.IV. 211 f. Schmitt I. 211 ff, Forel S. XL und S. 13. 16 f. 571, mit derZeitbestimmung: 640 — 649? und Daguet S. 53: f vers 649). Gleichfallsunrichtig ist, was von einem Lausanner Bischöfe Chilmegiselus oder Chil-megesilus erzählt wird, der um 534 gestorben und in der Kirche des h.Thyrsus, später des h. Marius, beigesetzt sein soll (Lecointe a. 534,XVIII, nach Pantaleo und den Sammarthani, nemlich aus Chron. episc.Laus. = Cartulaire de Lausanne in MDE. VI. 29); derselbe gehört nem-lich ebenfalls dem 7. Jahrh., und zwar seiner 2. Hälfte an (Forel S. 13.11. 571 : 666 circa). Beide Nachrichten beruhen auf den im Cartular vonLausanne aa. 00. benutzten', aber anachronistischen Angaben der sogen.Annales Lausannenses a. 501 und 532 (an Mommsens Cassiodor S. 685).Der erste urkundlich sichere Bischof von Lausanne ist Arricus, Unter-zeichner am Concil zu Chälon im J. 650 (Valesius NG. S. 265).
1) Ueber die fragliche Zugehörigkeit vonVindonissa und seinem Bis-thurne zu Burgundien s. weiterhin im Texte. Zur Zeit der fränkischenUnterjochung des Eeichs war Grammatius dortiger Bischof; er unterschriebam Concile zu Clermont im J. 535 (Lecointe a. 534, XVII).