Band 
Zweiter Band.
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dortige Grenze Burgundiens vom Rhein nach dem Jurazurückweichen lässt'.

Befanden sich die Civitas Basiliensium und das CastrumRauracense in der Gewalt der Alamannen, so fragt es sich,ob dies nicht auch mit dem Castrum Vindonissenseder Fall war.

Vermeintliche Zugehörigkeit des Bisthums Windisch zuBurgundien; Bischof Bubulcus.

Aus dem Umstande, dass der dortige Bischof Bubulcus 1 2dem burgundionischen Landesconcile von 517 beiwohnte, hatman wirklich geschlossen, der Bischofssitz Yindonissa habedamals zu Burgundien gehört 3 ; das Bisthum Yindonissa, oderdoch der Aargau in seiner ganzen Ausdehnung, oder dieserwenigstens bis an die B,euss sei burgundionisch gewesen,und diese habe im Aargau oder gar in ihrem ganzen Laufedie Grenze von Burgundien gegen Alamannien gebildet 4 .

1) Ebenderselbe HGHA. Taf. 9 (Südl. Donauländer um die Mitte des5. Jahrh.) geht dagegen zu weit, indem er den Alamannen sogar einenbis in das Quellgebiet der liirs einspringenden Winkel einräumt; dabeibleibt am linken Aarufer nur der Streifen von Biel bis an die Sigger unter-halb Solothurn burgundionisch. Zudem ist dies für die Mitte des 5. Jahr-hunderts anachronistisch.

2) lieber seinen Namen Lütolf S. 55 f.

3) Diese Zugehörigkeit nimmt schon Lecointe a. 534, VI, a. 536,u 228 noch für die Jahre 522 und 534 an.

4) Zu Burgundien wird geschlagen: von Wurstemberger I. 222 f.268 und Dey im MFrib. IV. 71 das Bisthum Windisch (ersterer S. 223möchte daher Burgundien die Beuss sogar überschreiten lassen); vonJvMüller I. 108 f. 242 N. 70 und Dey a. 0. IV. 73 alles Land an derAar oder der Aargau; von Schmitt I. 142 der Aargau bis an die Beuss.Schon Plantin S. 6 und Spener II. 448 machen die Beuss zur Grenze vonBurgundien gegen Alamannien; ebenso Eüsslin II. 60 (und zwar schonzu Anfang des 5. Jahrh.); nach Ochs I. 122, vgl- mit I. 119 f-, war dieSchweiz bis an die Beuss unwidersprechlich burgundionisch; Gelpke I.34l. II. 251. 526 lässt die Herrschaft der Burgundionen sich bis an dieBeuss erstrecken; ebenders. II. 251 ist mit Wurstemberger geneigt, Bur-gundien sogar die Beuss überschreiten zu lassen; nach v. Wattenwylin ASG. XIII. 4. 5 N. 1 war unter Gundobad Helvetien bis an aie Beuss,<li e damalige politische Grenze von Burgundien gegen Alamannien,•christianisiert.