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Jen Römern, vermeintlich nach Cantonen, betrifft, wobei diezui' Viehzucht und Jagd vorzugsweise geeigneten Bezirkeden Burgundionen zugcfallen,. die cultivierteren den Gallo-Römern verblieben wären, so ist das Unhaltbare dieser An-sicht bereits hinlänglich dargethan * 1 .
Bnrgundionische Alterthumsspuren in der West- undSüdwestschweiz.
Weit sicherer, als die vorbemerkten Rückschlüsse aus spä-ten topographischen Angaben, lassen auf die Niederlassung derRurgundionen in der Südwestschweiz, sowie in der West-schweiz , die burgundionischen Sprach - und Alterthumsspurenschliessen, welche in diesen Landesgegenden Vorkommen.Zu ersteren gehören vorerst folgende Arten von Ortsnamender romanischen Schweiz: die aus cor, cour und courte undeinem germanischen Geschlechtsnamen zusammen gesetzten 2 ;die germanisch - patronymischen, auf ens und ins endigenden 3 ;die auf ey ausgehenden 4 , deren übrigens auch im CantonBern Vorkommen 5 6 . Weiter sind hier zu erwähnen: die .imromanischen Patois erhaltenen germanischen Spraehreste,welche z. Thl. noch auf nordisch - heidnische Vorstellungenzurückweisen, wie ase in Verwünschungsformeln 0 , nortza,
Agaunum heisst: in pago Waldense, in fine Aventicense) und den Namenpagus Villincensis als Bezeichnung desselben, von welchem Vully ein Theilgewesen sei, aufkommen zu lassen. JvMüllor I. 93 setzt den pagus Vil-liaccnsis ebenfalls in jene Zeit, identificiert ihn aber mit Vully. Urkund-liches über diesen Gau bei Wurstemberger II. 119, der pagus Vifliacen-sis statt Vill. schreiben möchte.
1) Siehe I. 138 f. 456 f. Ueber die burgundionisehe Landtheilung inder Maxima Sequanorum I. 519 f. Wider die vermeintliche friedlicheGandtheilung der Osthelvetier mit den Alamannen (bei M. Wirth I. 156) s.I. 517 f.
2) Siehe weiterhin im Texte.
3) Siehe oben S. 378 f. N. 3.
4) Gingins S. 251.
5) Siehe weiterhin Berner Oberland.
6) Bridel Gloss. du Patois in MDI{. XXI. 18 : Pase te . . . s. v. a.le diable t’emporte u. dgl., nicht von asinus, wie Bridel wähnt, sondernvom nordischen, zum Teufel gewordenen as, Gott.