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auf die Zeit von 470 — 490 kommen möge (dawider I. 531 f. II. 163 ff.354 ff). — S. 65 —■ 80. 363 ff. das Labyrinth von historischen und anti-quarischen Schlüssen, um die im Nibelungenliede vorkommende Errich-tung des ehemaligen Nonnenstifts zu Lorsch auf die Burgundionenzeitzurück zu führen. — S. 81 soll Gunau (der angebliche alte Name vonLorsch), mit dem Burgundionenkönig Gunibald (?) und dem nordischenGunar (für Günther - Gundicar) verglichen, bedeutungsvoll erscheinen,nemJich als Kainpfau (??). — S. 98 die nicht üble Deutung des beimeinstigen Lochheim, gegenüber Gnntersblumen, versenkten Nibelungen-horts auf eine in dortiger Gegend noch bis in die Neuzeit bestandeneGoldwäscherei. — S. 99 ff. das urkundliche Vorkommen des NamensNibelung in Adelsfamilien in und bei Worms vom 8 . —13. Jahrhundert.— S. 105 die Behauptung, dass, wenn Chlodwig Gundobad und Godegi-sel ihrer Schätze beraubt habe, sie selbst .Räuber gewesen seien und dieMisshandlung der Prinzessin Chlotilde, der Gemahlin Chlodwigs, und ihrerFamilie Sühne verlangt habe (das Wahre II. 29 ff.). — S. 119 die An-gabe, dass noch nach 511 südwärts des Westmains ein Mischvolk, beste-hend aus Alemannen, Franken und Burgundo-Thüringen (vgl. zu S. 47ff.),gewohnt habe. — S.’ 152 die Darstellung des Wirkens Columbans im
fränkischen Burgundien, nach seinem Biographen Jonas (bei MabillonAA. SS. 0. B. II.; vgl. oben I. 143. II. 476). — S. 268 die Datierung,wonach die Burgundionen unter Günther sich um 412 in und um Wormsniederliessen, im Widerspruche mit S. 55, wo das J. 413 als das derNiederlassung bestimmt ist (s. ob. zu S. 55); ebd. die Verlegung desUebertritts von 80,000 Burgundionen zum Christenthum in die Zeitzwischen 412 und 436, im Widerspruche mit S. 55 f., wo das J. 413 alsdas der Bekehrung angegeben ist (s. oben). — S. 269 die brauchbareErörterung über den Drachen als heidnisches Staats - und Heerzeichen•(vgl. I. 210), sowie über das ihm entgegen gesetzte und ihn besiegendechristliche Zeichen des Kreuzes (vgl. I. 225); der damit zusammenhän-gende Nachweis S. 271 ff., dass nach dem Vorgänge Constautins I (Euseb.Vit. Const. III, 3) die christlichen Glaubenshelden, wie der h. Georgu. s. w., in Bild und Sage als Drachentödter dargestellt wurden (vgl. I.225). — S. 277 die Folgerung, dass Chlotilde, weil sie ein zu Calaerrichtetes Nonnenstift dem Schutze St. Georgs gewidmet habe (Quelle?),dessen. Verehrung aus Burgundien mit nach Franken gebracht habe. —
S. 291 das Datum „um das J. 500“ für die Erbauung der St.-Victors-kirche in Genf durch Sedeleuba, mit Bezugnahme auf Fredegar Chron.e. 22 (s. II. 163 ff.). — S. 304 ff die Deutung der Sage von Siegfried inWorms auf den Abfall der Burgundionen zum Arianismus (dieser Abfallhat jedoch nicht bald nach ihrer Bekehrung und zu Worms, wie HeberS. 305 annimmt, sondern erst weit später und in Südgallien statt gefunden,
I. 112 ff.). — S. 319 f. das mit der Deutung Siegfrieds (s. ob. zu S. 58 f.)zusammenhängende weitere Wagniss, seinen Zug mit den Burgundionenwider die Sachsen als ein Bekämpfen des Heidenthums darzustellen unddarauf die Bildwerke von Drachenkämpfen zu deuten, welche an derKirche zu Grossen - Linden in Oberhessen angebracht sind. EndlichS. 322 — 354 noch die Vermutbung, dass der Siegfriedssage, als einerVerherrlichung des Sieges über das Heidenthum, die Sage von Sigurd,dem heidnischen Drachentödter, von einem Odinsverehrer entgegen gestelltworden sei (S. 326 f.), und dass Sigurds Schuld und Verderben in seinemAnschlüsse an die Giukungen, d. h. die christianisierten Burgundionen,bestanden haben (S. 328 f. 350 f.), — eine Hypothese, welche mit der-jenigen über die Siegfriedssage steht oder fällt. — Im Anschlüsse an dieSchrift von Heber ist letztlich noch zu bemerken, dass Dr. V. A. FranzFalk den angeblichen ersten Bischof von Worms, Victor, ganz gegen die