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32 Loth zu 4 Quentchen. Seit 1. Juli 1858 hat das Pfund500 Gramm und zerfällt in 10 Neuloth zu 10 Quint, zu10 Halbgramme.
Im grossherzoglich oldenburgischen Eürstenthume Bir-kenfeld wurde im Jahre 1842 das preussische Maß undGewicht eingeführt.
In Hamburg wurden die gebräuchlichen Maße undGewichte durch den Professor Schumacher in Altonawissenschaftlich untersucht und genau bestimmt, in Folgedessen am 16. Jänner 1843 eine „Verordnung die hambur-gischen Maße und Gewichte betreffend. Beliebt durch Rath-und Bürgerschluss am 1. December 1842“ erschien. Dem-gemäß ist der Fuss von 12 Zoll zu 8 Theile ~ 0-28657Meter. Die Klafter oder der Faden hat 6, die Marschruthe14, die Geestruthe 16 Fuss. Die hamburger Elle oder so-genannte kurze Elle ist ~ 2 Fuss zr 0-57 314 Meter, diebrabanter oder lange Elle ~ 0-69141 Meter. Der Morgenhat 600 Marsch -Quadrat -Ruthen oder 117,600 hamburgerQuadrat-Fuss. Der Scheffel Aussaat hat 200 Geest-Quadrat-Kuthen oder 51.200 hamb. Quadrat-Fuss. Die Last hat 60Fass zu 2 Himpten zu 4 Spint, zu 4 grosse Maß, zu 2 kleine.Das Fuder hat 6 Ohm; die Ohm 4 Anker oder 5 Eimeroder 20 Viertel. Das Viertel hat 2 Stübchen zu 2 Kannen,zu 2 Quartier, zu 2 Oessel. Das Oxhoft hat 1 ’/a Ohm oder6 Anker. Der Zentner hat 112 Pfund zu 32 Loth, zu 4Quentchen, zu 4 Pfennig; das Pfund ist ~ 484-60945Gramme. — Im Jahre 1858 wurde als gesetzliches Normal-Handelsgewicht das in Gemässheit des §. 1 des preussi-schen Gesetzes vom 17. Mai 1856 in Berlin angefertigteUrgewicht eines Pfundes von 500 Grammen erklärt 1 ).
F. L. Haarmann führte bereits im Jahre 1844 inder Baugewerkschule zu Holzminden, um den Schülern aus
') Kevklirte Verordnung, die hamburgischen Maße und Gewichtebetreffend, vom 8. Juli 1858.