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gleichförmige Maße und Gewichte auf, welche bis späte-stens den 31. December 1856 in allen Cantonen eingeführtund in Kraft sein sollten. Dieses Sistem ist genau das obige,nur dass dieses noch ein besonderes Getreidemaß, den Mütt(oder Sack) von 4 Vierteln, enthielt, der wegfiel; dagegen indem neuen ein Flüssigkeitseimer von 25 Maß vorkommt.
Im Königreiche Hannover wurde am 19. August 1836das folgende Maßsistem angeordnet: Einheit des Längen-maßes ist der Fuss, er ist 11 '/ a englischen Zollen gleichund zerfällt in 12 Zoll zu 12 Linien. 2 Fuss bilden dieElle, 6 Fuss die Klafter, 16 Fuss die Ruthe. Getreidemaß:die Last hat 16 Malter zu 10 Himpten, zu 4 Metzen oderSpint zu 4 Sechzehntel, Mühlenköpfe oder Horp. Der Kirn-ten enthält 1 */ 4 Kubikfuß ~ 311516 Liter. Flüssigkeits-maße : das Stübchen hat 2 Kannen zu 2 Quartier, zu 2Nössel. 40 Quartier machen einen Anker, 4 Anker 1 Ohm.Das Fuder hat 4 Oxhoft oder 6 Ohm. Das Stübchen istgleich l / s Himten. Das Quartier hat seine richtige Grösse,wenn das dasselbe anfüllende destillirte Wasser bei 15 H R.2 Pfund 2‘/ a Loth wiegt. ■— Der Zentner hat 100 Pfundzu 32 Loth zu 4 Quentchen und ist ~ 467'711 Gramme.Seit 1. Jänner 1858 hat das Pfund 500 Gramme und zer-fällt in 10 Neuloth zu 10 Quint zu 10 Halbgrammen.
Vermöge Gesetzes vom 30. März 1837 wurde für dasganze Herzogthum Braunschweig vom 1. Jänner 1838an das folgende Sistem eingeführt: Der Fuss ist 285'3624Millimeter lang und hat 12 Zoll zu 12 Linien. Die Ellehat 2 Fuss, die Ruthe 16 Fuss, die Meile 1625 Ruthen.Getreidemaß: der Wispel (3L1447 Liter) hat 40 Himtenzu 4 Vierfass, zu 4 Metzen. Flüssigkeitsmaß: Einheit istdas Quartier; es fasst 2 braunschweigische Pfund destil-lirten Wassers bei 15° R., 40 Quartiere sind ein Anker,160 eine Ohm, 240 ein Oxhoft und 108 Quartier eine Tonne.Der Zentner hat 100 Pfund, das Pfund (~ 467-711 Gramm)
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