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Ueber die Einführung allgemeiner Masse, Gewichte und Münzen : mit Angabe der wichtigsten in dieser Beziehung gemachten Vorschläge und ihrer Beurtheilung; nebst einer gedrängten Uebersicht der unternommenen Breitegradmessungen / von Dr. Karl J. Kreutzer
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führung zweckmässigsten Maßregeln klar und übersichtlichdarzulegen hätte.

War nun gleich im Schoosse der hohen Bundesver-sammlung hiergegen das zweifache Bedenken erhoben, dassdie Bedürfnissfrage noch nicht ausser Zweifel gestellt sei,und dass dieselbe von Fachmännern nicht erörtert werdenkönne, so erklärten doch Oesterreich, Baiern, KönigreichSachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, Gross-herzogthum Hessen, die grossherzoglich und herzoglichsächsischen Häuser, Nassau, Mecklenburg - Schwerin undMecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Anhalt, Schwarzburg, Lich-tenstein, Schaumburg-Lippe und die vier freien Städte am28. Juni 1860 sich mit der Berufung einer begutachtendenCommission einverstanden, zu welcher die hohen Begierun-gen, welche dazu geneigt w r ären, auf ihre Kosten sachver-ständige Commissäre würden abzuordnen haben. Demgemässtraten nach den hierüber bei der hohen Bundesversammlungeingegangenen Erklärungen der verschiedenen hohen Re-gierungen am 12. Jänner 1861 zu Frankfurt a. M. die ge-wählten Commissäre zusammen. Ihre Aufgabe war, nachdem am 8. Juni 1860 in der hohen Bundesversammlungvon dem Ausschüsse für handelspolitische Angelegenheitengehaltenen Vortrage und darauf erfolgten Beschlüsse dieserhohen Versammlung vom 28. Juni 1860 den Nutzen derbeabsichtigten Einheit in Maß und Gewicht in klares Lichtzu stellen; sowie Vorschläge über die am zweckmässigstenzu wählenden Sisteme und über die zur Einführung der-selben erforderlichen Maßregeln auszuarbeiten.

Der erste Haupttheil dieser Aufgabe wird sich wohl alleinschon durch eine einfache Hinweisung auf einige allgemeinbekannte Thatsaclien erledigen lassen, welche darthun, dassEinigung der deutschen Bundesstaaten in Ansehung des Maß-und Gewichtsistems nicht nur nützlich, sondern weit mehr,nämlich ein Gegenstand dringender Notliwendigkeit ist.