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Ueberzeugung von der Zustimmung der Regierungen der Grund sei,weshalb die deutsche Nationalversammlung die Zentralgewalt ohne Mit-wirkung der Regierungen eingesetzt habe. Aus dem Verhalten der Regie-rung in diesem außerordentlichen Falle solle man aber für die Zukunftkeine Folgerungen ziehen.
Das war deutlich genug, auch für die Blindesten unter den „Hoffenden"und „Vertrauenden."
Johann Jacoby hatte beantragt, die Vereinbaruugs-Versammlungsolle erklären, sie könne den Beschluß nicht billigen, durch welchen ein
I. K. Rodbertus.
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unverantwortlicher Reichsverweser ernannt sei, allein sie halte das Frank-furter Parlament für befugt, einen solchen Beschluß ohne Zustimmungder Regierungen zu fassen. Dieser Antrag ward abgelehnt und zwar mitungeheurer Majorität. Der Antrag sollte der Erklärung der Regierungeine Erklärung der Volksvertretung zu Gunsten des Frankfurter Ver-fussungswerkes gegenüberstellen, dem Parlament, wie Jacoby sagte, dasRecht freier, unabhängiger Beschlußnahme wahren. Dazu hatte die Ver-einbarungs-Versammlung weder die Lust, noch die Macht.