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Drittes Kapitel.
seinem Willen. Der Streit wurde heftig; schon hofften die AgentenSpanien's in Frankreich aus einen bewaffneten Aufstand der Kal-vinisten, so daß diese sich gezwungen sehen würden, Spanien umHülfe anzugehen.') Aber so weit ließ man von beiden Seiten dieSache nicht gehen. Es kam endlich zu einem Ausgleiche (Mai1601). Die Versammlungen zu Gergeau und Saumur lösten sichauf, dagegen gestattete der König den Hugenotten, am 15. Oktobereine Synode zu Sainte-Foy zu veranstalten,^) die ihm die Be-schwerden der Reformirten übermitteln und zugleich General-Depu-tirte zur beständigen Vertretung der reformirten Sache bei demKönige erwählen sollte. Diese General-Deputation sollte eine blei-bende Einrichtung sein und an die Stelle der bisherigen politischenVersammlungen der Hugenotten treten; von allen Seiten solltenan sie die Beschwerden und Petitionen der Reformirten gerichtetwerden. So würde sie die Einheit der Hugenotten repräsentiren,aber zugleich auch vom Könige abhängig sein, für den sie eben derAusdruck der Ansichten der Reformirten wäre, und aus dessen Be-scheide sie wieder in allen Fällen angewiesen war. Um diese doppel-artige Stellung auszudrücken, wurde den Generaldeputirten sowohlvom Könige als auch von den Reformirten Gehalt ausgesetzt.
Aber freilich, konnte man von den französischen Kalvinistenverlangen, daß sie sich dem großen und heilsamen Gedanken desKönigs: Gleichstellung der Bekenntnisse innerhalb des Staates undunter der Staatsgewalt, fügen sollten? Bis vor wenigen Jahrenhatten sie ihre Existenz nur den weisen Berathungen ihrer Häupterund der Schärfe ihrer guten Schwerter zu verdanken: was war
') N8. Dep. Gerald de Rafis' in der Cons. des sp. Staatsr. v. 12. Juli1601; Arch. v. Sinn L 1426.
0 Der Wortlaut des am 7. Juli ausgestellten königlichen BrevetS zur Ge-staltung der Synode von Sainte-Foy findet sich in dem L18. ^ssoinvlsssxolitignss tennes zmr Nr8. Ls In HetiZion Uexuis 1s 13. oot. 1601 snsPr'nn19. 8vyt. 1611 (Llammer. AnII., tot. 21 der Äönigl. Bivlioth. zu Berlins,p. 1 ä.. v.