Band 
Erster Theil.
Seite
271
JPEG-Download
 

Scheinfriede.

271

Waffenstillstand vor, aber ihre Bedingungen waren so wenig ehren-voll, daß Karl Emanuel dieselben zurückwies und ihnen sagen ließ,es sei ihm ganz gleichgültig, ob sie ihn zum Freunde oder zumFeinde haben wollten. Heinrich IV. jedoch beruhigte sich bei diesemersten Mißlingen nicht. Herr de Vic bewog in seinem Auftragedie von dem Kriegsschauplätze entfernteren und deshalb beidenTheilen weniger verdächtigen Kantone der Eidgenossenschaft, Glarus,Basel, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell, sich zu Vermittlernzwischen Genf und Savoyen zu machen. Die Herren von Genfüberlegten, daß sie doch nur durch fremde Hülfe des Herzogs Meisterzu werden vermochten, und daß diese Fremden leicht die dadurcherlangte Macht in der Stadt mißbrauchen könnten, wenn sie nichtüberhaupt Genf im Stiche ließen; und dann litten sie auch sehrdurch das Aufhören des sonst so blühenden Handelsverkehres mitden Ländern des Herzogs. Die katholischen Kantone der Schweizhatten sogar aus Neigung zu Spanien und Savoyen eine drohendeHaltung gegen Genf angenommen. Für die Zukunft vollends wares für die Genfer viel sicherer, mit dem benachbarten Savoyen imFrieden zu leben, als im Krieg. Und so nahmen sie die an-maßendsten ihrer Bedingungen zurück.

In Romilly fanden die Vorverhandlungen mit dÄlbigny Statt,der Vertrag zwischen den kriegführenden Parteien wurde zu St.Julien am 21. Juli 1603 abgeschlossen und bereits am 25. desselbenMonats von dem Herzoge in Turin bestätigt.') Seine hauptsäch-lichsten Bedingungen waren: die beiderseitigen Eroberungen werdenunverweilt zurückgegeben, und alles wieder auf den Zustand von1589, wo der Krieg zwischen Savoyen und Genf ausbrach, zurück-geführt. Den genfisch gesinnten Savoyern wird Amnestie ertheilt,und es findet gegenseitig freier Handelsverkehr Statt, ohne daß derReligion wegen eine Belästigung dabei zu fürchten ist.

') vs IIwn, 1. c. — NÄtlüeu, II. 205 L L - r. 6-y'et, 6Iir.sspt., 233.