Band 
Erster Theil.
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Viertes Kapitel.

Vater Sommerive's als auch Karl Emanuel selbst gewilligt hatten?)Martinengo machte hierüber dem französischen Gesandten in Venedig,Philipp von Fresnes-Canaye, Eröffnungen, und dieser nahm dieSache mit großem Eifer auf. Obwohl Heinrich sich dem gegen-über zuerst sehr zurückhaltend ausdrückte,-) ermuthigte der Gesandtedoch Martinengo mit allem Nachdruck Er glaube, Karl Emanueldie glänzendsten Aussichten machen zu können, wenn derselbe zuFrankreich übertrete. Er wisse, daß sein König dem Herzoge dannselbst zu der unabhängigen Herrschaft über die Niederlande verhelfenwerde?) Martinengo war über diese Verheißungen hoch erfreut undungemein eifrig in einer so vielversprechenden Angelegenheit; alsaber nun die genaueren Instruktionen des Königs ankamen, lautetensie viel kühler. Martinengo möge dem Savoyer jene Heirath vor-schlagen, jedoch nur wie aus sich selbst, ohne des Königs Namenhinein zu mischen. „Wenn Martinengo", so schrieb Heinrich IV.,„den Herzog aufgelegt findet, die Heirath zu billigen, so soll jener erstin Erfahrung bringen, welche Mitgift er aussetzen, und welcheSicherheit für dieselbe er geben will, und ob es seine Absicht ist, sich mitmir zu versöhnen und friedlich zu stellen; denn wenn er das letztere nichterfüllen will, so will ich nicht, daß er die Matilda in mein Reichverheirathe. Wäre ich doch schlecht berathen, ihm noch mehr Zutrittund Freunde zu verschaffen, als er schon hat, da er sie anwendet,mir Uebles anzuthun?") Obwohl de Fresnes' Enthusiasmus alsovon dem Könige ziemlich dementirt war, verzagte Martinengo den-noch nicht an der Verwirklichung seines Planes, und da die Vene-zianer, in deren Diensten er damals stand, ihn selbst nicht ziehenlassen wollten, schickte er einen Edelmann nach Turin, welcher dort(Anf. Febr. 1603) bei dem Herzoge überraschend gute Aufnahmefand. Karl Emanuel, augenblicklich bestürzt wegen des ungünstigen

0 Dep. Fresnes' v. 4-, 10. Dez. 1602.

0 Vgl. Instruktion des Königs v. 6. Jan. 1803.

') Fresnes an Martinengo, 28. Dez. 1602.

0 Instruktion des Königs v. 20. Jan. 1603.