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Erstes Kapitel.
sucht, innerhalb des Rathes Kommissionen einzurichten, deren jedemit besondern Angelegenheiten sich zu beschäftigen hätte; aber ohneErfolg. Die Macht des Ueberkommenen war überall zu stark inSpanien. Drei von den Auditoren bildeten mit dem Präsidentenzusammen den Kammerrath, der das Recht hatte, bei Vorhanden-sein mildernder Umstände eine Abschwächung der Strafe eintretenzu lassen.
Die polizeiliche Gewalt war insofern der richterlichen unter-geordnet, als der Königliche Rath über sie die Aufsicht führte. Dieuntern Polizeibehörden waren die Alkalden — einer für jedes Dorfund jede kleinere Stadt, mehrere in kollegialischer Thätigkeit untereinem Corregidor für die größeren Orte. Ihnen waren die Algua-zils, die Polizeidiener, untergeben. Daneben sorgte für die Sicher-heit der Landstraßen die längst nicht mehr freie „Verbrüderung"der Santa Hermandad. Die gröbern Verbrecher, deren Sachenvor den Königlichen Rath selbst kamen, wurden in Kerkern in derHauptstadt vereinigt und diese Gefängnisse von zwei durch dasLoos bestimmten Auditoren des Königlichen Rathes jeden Sonn-abend inspizirt. Kurz vor Ostern und vor Weihnachten fand danneine Generalinspektion der Gefängnisse durch den gesummten Kö-niglichen Rath Statt.')
In den Ländern der Krone Aragon war die Organisationeine ähnliche, nur daß hier an die Stelle des Königlichen Rathesvon Kastilien der „Heilige und Königliche Rath von Aragon" trat,der aus einem Präsidenten und sechs Räthen bestand, nebst einemProtonotar, einem Fiskal und vier Sekretären.
Von einer Unabhängigkeit der Richter der Regierung gegen-über konnte bei deren augenblicklicher Absetzbarkeit natürlich nichtdie Rede sein, und haben wir von der Einwirkung der Po-litik oder vielmehr der Günstlingslaunen aus die Rechtspflege schon
') <ti ttr. kriuli p. 359 t. — Oadrera p. 3l. — Dep. Corn-
watlis' v. 28. März 1608; VVirnv. Llsm. II. 380. — OavilL, Orkmäeras äsUaäriä, x. 337 L — 0v8 — LclmiiiistrLvion äs 214 t'.