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Viertes Kapitel.
Dienst des Landes und des Königs. Im April 1608 übergab'der französische Kapitän Cäsar von Rustici dem Sekretär der spa-nischen Botschaft einen genauen Plan, wie man sich mit leichterMühe des Hafens von Marseille bemächtigen könne. Man hieltes damals in Madrid für gerathen, das Anerbieten abzulehnen.')Natürlich bezahlte die französische Regierung Spanien mit gleicherMünze. —
Der alles umfassende, alles bevormundende Charakter des fran-zösischen Königthums erscheint deutlich genug schon zu Heinrichs IV.Zeiten. Auch auf die Ausgaben der Unterthanen erstreckten sichseine Anordnungen. Der Gebrauch von Gold- und Silberstoffenwurde mehrfach untersagt, im August 1609 wurde ein all-gemeineres Edikt zur Beschränkung und genauen Bestimmungdes Aufwandes in der Kleidung publicirt. „Das ist", sagtein Zeitgenosse, „ein Edikt, das alle Jahre ausgerufen und er-neuert wird, aber in einem Jahre ebenso sehr gehalten, wie„im andern".")
Weit vernünftiger und wirksamer war die Fürsorge, welcheder König der damals so arg vernachlässigten Sanitätspolizei an-gedeihen ließ. Hier sind seine Verdienste sehr große und langnachwirkende. Von den Straßenbauten in Paris und den großenProvinzialstädten, durch welche er diese nicht nur verschönerte,sondern auch gesünder machte, wird noch später die Rede sein:hier nur weniges über di« sanitätspvlizeilichen Maßregeln. ImDezember 1607 hieß es in einem Edikte, für dessen Ausführungder Oberaufseher der öffentlichen Wege — damals der Herzogvon Sully — zu sorgen hatte: „Wir haben verboten und ver-bieten allen unsern Unterthanen, in die Straßen Flüssigkeiten
') A8. Chiffrirte Dep. Pecquius' v. 15. April 1608 (Brüssel). — A8.Cons. des span. Staatsr. v. 7. Mai 1608; Arch. v. Sim. (Paris) X. 1426.
Uamiser. Ir^s. (Paris) vol. 4020 toi. 426 b.— Isambsrt, XV. 239.263. 303. — ?. äs I'Lstoil«, IV. 194 (eä. ketitot). — k. Llattbisri, II.65 b L