Band 
Zweiter Theil.
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Frankreich'ö innere Zustände unter der Regierung Heinrich's IV.

„oder Unrath des Tages oder in der Nacht zu gießen; Wiesen„oder Gärten mit vorspringenden Winkeln anzulegen; Haufen von„Erde, Holz oder andern Dingen auf den Straßen und öffent-lichen Wegen länger als vierundzwanzig Stunden liegen zu.„lassen, und auch das ohne Hinderung für die-Passanten. —„Wir verbieten, Rinnen anzulegen, die höher sich befinden als die„Erdgeschosse, wenn sie nicht bis zu den genannten Erdgeschossen„bedeckt sind". — Alle Unreinlichkeiten müssen außerhalb derStadt an besondere Stellen gefahren werden. — „Es wird in„jeder Stadt ein Maurer oder eine andere kundige Person ein-gesetzt werden, um den Straßen Richtung zu geben". — Nichtminder wurden Vorkehrungen« gegen die von toll gewordenenHunden drohende Gefahr ergriffen.')

Solche Verordnungen kontrastiven in erfreulicher Weise mitder Sorglosigkeit, mit welcher man anderwärts diese wichtigenFragen behandelte. Aber Heinrich IV. begnügte sich nicht, durchderartige Dekrete indirekt oder negativ für die öffentliche Gesund-heit zu wirken, er war auch unmittelbar und in höchst positiverWeise für dieselbe thätig. In Paris gab es damals nurein einziges Krankenhaus, und zwar von beschränkten Dimen-sionen , das Hotel - Dieu; bei ansteckenden Epidemien wardasselbe bald überfüllt und wurde dann eine Stätte des Ver-derbens nicht nur für die darin aufgenommenen Patienten,sondern für alle umliegenden Viertel der Stadt. Der König ver-anlaßte nun nicht allein die Brüder von St. Johann, mit seinerUnterstützung ein neues Hospital in Paris zu gründen: er er-weiterte vielmehr auch das Hotel-Dieu beträchtlich und baute selbstzwei neue Krankenhäuser: das Sankt Annen-Hospital in der süd-lichen Vorstadt Saint-Marcel und das prächtige Sankt Ludwigs-Hospital für Pestkranke in der nördlichen Vorstadt Saint-Laurent.Eine bestimmte Abgabe, vom Salzhandel in dem Finanzbezirke

') IsLmdsit, XV. 335 L — LstvIIs III. 466.

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