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Viertes Kapitel.
hervorrief, darum nicht minder lobenswürdig. Von mehr egoisti-schen Gesichtspunkten gingen die Ordonnanzen aus, durch welcheHeinrich die Wälder zu schützen suchte, da ein großer Theil der-selben der Krone gehörten. Die Ausbeutung fremder Wälder istbei der ländlichen Bevölkerung nie auf große Gewissensskrupelgestoßen; man mag sich nun vollends vorstellen, wie in den Zeitender Bürgerkriege in den königlichen Forsten gehäuft worden war.Heinrich stellte durch verschiedene Edikte eine genauere Ueberwachungder Forste her, verschärfte die Dienstreglcments, schützte die Baum-schulen und beschränkte die Abholzung.') Diese war schon währenddes ganzen fünfzehnten und sechszehnten Jahrhunderts mit Eiferbetrieben worden; aber besonders in den letzten fünfundzwanzigJahren waren die Wälder der Verwüstung und der Plünderungüberliefert worden. Theils waren sie von den Parteigängern inBrand gesteckt worden, theils hatte man sie durch Wege undSchläge ohne Plan und Ziel zerstört. Das Geldbedürfniß jenerunruhigen und verschwenderischen Zeiten hatte den Holzverkaufvervielfältigt, ja Privatleute hatten aus Staatswäldern Holz verkauftnach ihrem Belieben.
So lassen die Anordnungen Heinrich's IV. zum Schutze derWälder und zumal der Staatswälder sich nach jeder Beziehungrechtfertigen. Da der König dem Landmanne Gelegenheit gabsich seinen Lebensunterhalt auf rechtliche Weise zu erwerben, sohatte er wohl die Befugniß, das Bcsitzthum der Krone gegenUebergriffe der Bevölkerung zu schützen, zumal da allein auf dieseWeise Frankreich vor der reihenden Vernichtung seiner Wäldergerettet zu werden vermochte. Alan tonnte auch an und für sichnichts dagegen einwenden, daß Heinrich der Ungenirtheit der Epocheder Bürgerkriege in Bezug der Wilddieberei ein Ende zu machensuchte. In der That waren Hirsche, Rehe, Eber, Rebhühner,
Ebenda;'. 141 ff.
2) I,. 4'. LItr. Llnar^, 4,es torsts äs In Onuls st äs I'nneisnns k'rnnee(Paris 1867), S. 455 L