Band 
Zweiter Theil.
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Frankreich s innere Zustände unter der Regierung Heinrick's IV.

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Schnepfen fast völlig ausgerottet. Aber die Weise, in welcher derKönig hier verfuhr, und die Strenge der Strafen, die er ver-hängte, beweisen recht deutlich, daß der bearner Landedelmann demKönige immer noch im Blute steckte; er hat ihn nie ganz über-winden können nnd ließ ihn überall hervortreten, wo seine eigenePersönlichkeit, seine innersten Neigungen und Interessen in'sSpiel kamen. Die Liebe zur Jagd, welcher ja Heinrich so oftwie möglich oblag, mag nicht wenig zu der in diesen Edikten ent-wickelten barbarischen Strenge beigetragen haben. „Was die„Kaufleute, Handwerker, Ackerbauer, Landlente nnd andere solche„Arten von gewöhnlichem Volke anbetrifft", so wurde ihnen dieJagd völlig untersagt, da der König „der Meinung war, sich„dieses Vergnügen vorzubehalten, um sich dessen mit seinen Prinzen„und seinem Adel zu erfreuen". Der Gebrauch der Feuerwaffenaus der Jagd wurde gar bei den Nichtadligen mit dem Tode be-straft; den Hunden derselben wurden, wenn man sie im Waldebetraf, die Flechsen der Hinterbeine durchschnitten. Die Strafen,die auf Wilddieberei standen, waren bei dem ersten Male Geld-buße nnd Waffenkonfiskation, im Rücksalle die Peitsche und Ver-bannung aus acht Meilen, ja nach Belieben des Richters sechs-jährige Galeerengefangenschaft! Ueber den hartnäckigen Wilddieb,der seine Verbannung übertreten und abermals der Jagd obliegenwürde, verhängte Heinrich sogar die Todesstrafe. Endlich lud eineBestimmung von schändlicher Jmmoralität jeden Landmann ein,den Verräther seines Nachbarn zu spielen, indem sie dem De-nunzianten ein Drittel der Geldstrafen nnd Konfiskationen zusprach.

Das einzig Lobenswerthe an diesen ebenso bornirten wiebarbarischen Verordnungen war der Paragraph, welcher die Be-urtheilung der Jagdvergehen dem Belieben der Forstbeamten entzogund sie den ordentlichen Gerichten zur Garantie gegen tückische undgrausame Willkür übertrug.')

') Edikte vorn Januar 1600, Juni 1601, August 1603, Juli 1607;Isumbert XV. 228. 247. 11. 287. 330 L