Band 
Dritter Theil.
Seite
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Venedig und Graulmnden.

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gültig zu erklären, die Dauer des französischen Vertrages über-haupt auf das Leben des regierenden Königs zu beschränken undeine Untersuchung gegen die durch Frankreich und Venedig be-stochenen Personen zu eröffnen. Die Spanier durften frohlocken,als in der That die Wuth der aufgeregten Bauern gegen dieAristokratie der Schloßherren und Städter alle Grenzen überschritt.Es wurde ein „Strafgericht" errichtet aus 48 Beisitzern, denen364 Bewaffnete zu Gebote gestellt wurden; dieses sollte arbeiten,während die klebrigen nach Hause zurückkehrten. Wirklich ver-urtheilte das Strafgericht viele Vornehme, die den Spaniern ver-haßt waren, zu beständiger Verbannung, während andere mit Ver-lust ihrer Würden, Aemter und Güter davonkamen.')

Dieser entschiedene Sieg der verbündeten spanischen und demo-kratischen Faktion in Rhätiew erregte in ganz Europa das größteAufsehen; besonders natürlich bei der davon betroffenen sranzösisch-veneti'anisch-protestantischen Partei. Indeß durch die glückliche Ge-staltung der Umstände in den letzten Wochen war die eigentlicheGefahr dieser Vorgänge für sie bereits vorüber. Wäre jener Auf-stand im Bündnerlande im Januar oder Februar erfolgt, wo jede»Augenblick der Krieg zwischen Venedig aus der einen, dem Papsteund den Spaniern auf der andern Seite auszubrechcn drohte; woFuentes mit Ungeduld einen Anlaß erwartete, um auf eigene Faustden Beginn des Kampfes herbeizuführen: dann würde er zweifel-los in das Veltlin eingerückt sein, das Bündnerland für Habsburggesichert und mit diesem glücklichen Schlage höchst wahrscheinlicheinen europäischen Brand hervorgerufen haben. Jetzt aber lagendie Dinge ganz anders. Venedig hatte einen rühmlichen Friedenmit dem Papste geschlossen, Frankreich hatte die Ehre der Ver-mittelung erworben, Spanien war ziemlich gedemüthigt, und Fuentes

'( ^18. Dep. Pccquius' vom 21. April (Brüssel). — Dcp. Mncenti's vom19., 26. April; Loi-net 249, 256. — 8precl>er a kerueclc 27. — Ksepi247 N. 265 6 '. — Siri 406 ff.