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Zweites Kapitel.
gegenüber ließ sich Villeroy noch mehr in Einzelheiten ein: seinKönig sei gern gewillt, auch seine älteste Tochter an den JnfantenDon Philipp zn vermählen. Immer nachdrücklicher wurden dieseAeußerungen der Bereitwilligkeit und Freundschaft wiederholt. Alleinin zwei Punkten blieben der König und sein Dollmetsch Nilleroyfest, und es läßt sich ihnen darüber nicht der Borwurf zweideutigerHaltung machen. Einmal daß nur für den Fall einer Vermählungder jüngern Prinzen mit Trennung Flanderns von SpanienHeinrich auch der Heirath der ältern Prinzen zustimme; und zweitens,daß man von ihm nicht ein sofortiges und ausdrückliches Versprechen,die Holländer zu beknegen, verlangen dürfe. Freilich sparte Villeroykeine Mühe, diese letztere Forderung dem Nuntius und damit denSpaniern als unnöthig darzustellen. Die Verwandtschaft und Freund-schaft zwischen den beiden Monarchen werde im Laufe der Zeitschon eine Förderung der gemeinsamen Interessen gegen Hollanddurch Frankreich zn Wege bringen; ja ein französischer Krieg gegenjenes werde die nothwendige Folge der französisch-spanischen Eintrachtsein. Seien die beiden königlichen Häuser durch die Doppelheirathenvereinigt und zugleich Flandern von Spanien getrennt — washabe da der König von Frankreich denn anderes zu wünschen, alsdie Holländer seiner Tochter und seinem Schwiegersöhne unter-worfen und dadurch in jenen Staaten die katholische Religionwieder hergestellt zu sehen zum Schaden der Ketzer, deren Verbindungaußer- und innerhalb seines Reiches ihm so uachtheilig und ge-fährlich sei? Nur solle man den König nicht zwingen wollen,eine Erklärung und ein Versprechen wider die Vereinigten Pro-vinzen abzugeben, weil dies jetzt nicht ehrenhaft sein würde?)
Diese Darlegung war im Ganzen wohl begründet, und dieSpanier hätten gut gethan, sich mit ihr ebenso zufrieden zu geben,wie der Papst, der meinte, man solle mir erst jene Heirathen zu
>) AS. Dep. Pecquius' v. 7. Mai (Brüssel) 11. 19. Mai (Wien). —Dep. Ubaldini's v. 13. 27. Mai; kerrens 95. 100, und Siri, Aemorie reconclite,I. 482 E