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Ansprüche der andern," Das war wenigstens ein offenes, an dieserStelle selbstverständlich unschädliches Eingeständnis;, daß Frankreichkeineswegs eine großmüthige Selbstlosigkeit bei den Verhandlungenbethätigt hatte, wie sich doch Heinrich beständig rühmte, sondern daß erselbst auf Kosten der Gerechtigkeit nur seinen eigenen und seinerVerbündeten Interessen gefolgt war. Um so mehr Anlaß hattendie Holländer, mit Frankreich zufrieden zu sein. Am 22. Juni 1609schrieben die Generalstaaten an Heinrich IV.: „Wir versichern EurerMajestät, daß nächst Gott wir die Erhaltung dieses Staates IhrenHänden verdanken, und daß wir und unsere Nachkommen dies mitallseitiger Dankbarkeit und sehr ergebenstem Dienste anzuerkennenaus immer verpflichtet sein werden. Nichts ist uns theurer undliegt uns mehr am Herzen, als Eurer Majestät sehr weise Rath-schläge und Anordnungen zu befolgen und sie als Regeln in derLeitung und Führung unserer Angelegenheiten zu betrachten," —So bewarben sich beide bisher streitende Theile um die Gunst desfranzösischen Monarchen, der mehr und mehr die Rolle einesSchiedsrichters Europa's übernahm. Aber auch nnbctheiligte Mächteüberschütteten ihn mit Lobpreisungen, die er nicht immer ganz ver-dient hatte, „Seine Majestät", sagte von ihm der KardinalBorghese zu Breves, „bedient sich nicht der Heimlichkeiten undListen der andern Nationen," Und noch naiver war der AussprnchSr, Heiligkeit selbst: „Die ganze Ehristenheit erkennt die Verpflich-tung an, welche der König von Spanien an Se. Majestät hat,dafür, daß Sie mit so vieler christlicher Liebe ihm diesen Waffen-stillstand verschafft hat," ') Eine solche Auffassung beweist freilichdie unglaubliche Geringfügigkeit von Panl's V. politischem Ver-ständnisse, indeß sind alle diese AuSsprüche doch ein Zeugnißder allgemeinen Achtung und Scheu, die Heinrich l V, sich verschaffthatte, ohne ein Schwert zu erheben, ohne einen Schuß zu thun.
9 Drp, Brcvcö v, 12,. 26, 1609; Nerronü 204, 206,