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Viertes Kapitel.
Den Herzog von Revers, welcher zuerst den Baron von La Chätrean ihn abgesandt hatte und dann selbst zu ihm nach Fontainebleaueilte, fertigte er mit unbestimmten Worten ab; dem Grafen LaMarck untersagte er ausdrücklich, nach Deutschland zu gehen undsich hier persönlich bei dem Kaiser zu bewerben, 's Auf eine Vor-stellung des belgischen Geschäftsträgers Peequius, man möge dafürsorgen, daß ein Katholik Herr der streitigen Lande werde, begnügteer sich wieder zu antworten: am besten thue man, der Gerechtigkeitfreien Lauf zu lassen.-)
Bald wurden die Absichten des Königs in Bezug auf diedeutschen Zustände in so weit realisirt, daß ihm eine entschiedenereParteinahme ermöglicht wurde. Der Kaiser hatte sämmtlichenPrätendenten die gewaltsame Besitzergreifung des streitigen Ge-bietes untersagt und sie an seinen oberstrichterlichen Ausspruchverwiesen, zu dem sie sich binnen vier Monaten zu stellen hätten.Kurfürst Christian II. von Sachsen war einerseits friedliebendgenug, andererseits der Freundschaft des Kaisers hinreichend sicher,um es auf den Rechtsweg ankommen zu lassen;') Brandenburgund Neuburg dagegen griffen trotz des kaiserlichen Verbots sofortzu, nachdem sie von dem Tode des Herzogs Kenntniß erhaltenhatten, und sandten Bevollmächtigte und Truppen nach Jülich-Kleve. Um zwischen ihnen selbst einen Streit zu vermeiden —schon hatte der charakterlose Wossgang Wilhelm v. Neuburg sichabermals an den katholischen Erzherzog in Flandern um Hülfegewandt') — brachte Moritz von Hessen den Jnterimsvertragvon Dortmund zu Wege (lO. Juni n. St.), nach welchem sie, mitEinwilligung der Landstände, die streitigen Territorien bis zurEntscheidung der Sache gemeinschaftlich zu verwalten und bis dahin
>) dl8. DeP. Pccquius' v. 12. >9. Mai, I. Juni (Wien).
2) Jnstr. an Jeannin u. Russy, 18. Mai; XV. 437.
3) Bgl. N. Hitler, Sachsen und der Änlicher Erbfolgestreit; Separatabdr.au« d. Abh. der Bair. Akad., München 1873, S. 2<>.
4) ^18. Erzh. Albert an Rudolf II., >2. Mai; München, Reichsarchiv.