Der julicher Erbfolgcstreit.
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festgesetzt, übrigens die Vollziehung der Heirath auf die Zeit derMannbarkeit der Prinzessin verschoben. Der König, welcher ver-spricht, das Interesse des Herzogs und der Söhne desselben wiesein eigenes wahrzunehmen, sichert den drei weltlichen Prinzen einJahrgehalt von 100,000, dem Prinzen-Kardinal ein solches von20,000 Thalern zu, letzteres in kirchlichen Pfründen. Prinz Thomas,der jüngste Sohn des Herzogs, soll seinen Aufenthalt in Parisnehmen. — Von diesen Pensionen wurden im Laufe des Januarbereits 32,000 Thaler ausgezahlt. In dem Heirathsvertrage hatteHeinrich IV. seine Zwecke insofern vollständig erreicht, als er denHerzog, den er doch ganz an seine Plane gefesselt hatte, dadurchin der Hand behielt, daß die wirkliche Vollziehung der Vermählungnoch auf mehrere Jahre — mindestens sechs bis sieben — hinaus-geschoben wurde. Zugleich wurden von neuem Versuche gemacht,den Herzog von Mantna in das französisch-savoyische Bnndnißhineinzuziehen?) Es war eine kecke Lüge, wenn Karl Emanuelnoch immer in Madrid versicherte, die Vermählung seines Sohnesmit der ältesten Prinzessin von Frankreich werde nicht stattfinden.Lerma wußte genau, was er davon zu halten hatte; aber nur umso mehr suchte er den Savoyer durch endliches Anerbieten be-stimmter Vortheile zu gewinnen: die Hand der Jnfantin Anasollte jetzt dem Prinzen von Piemont mit einer Mitgift von einerhalben Million Goldthalcr gewährt werden; viele unter den sa-voyischen Räthen forderten den Herzog auf, diese früher so eifrigangestrebte Verbindung nicht von der Hand zu weisen, sich auf denstarken Arm des Katholischen Königs zu stützen. Vergebens. Nicht
0 Besonders U3. Dep. CardcnaS' v. 27. Jan. 1610; daneben Dep. Fos-carini's v. 2. 12. Jan. p. 325 5. — Was Cardcnas von sonstigen Verab-redungen zwischen Frankreich und Savoycn zu berichten wußte, war durchausnicht so unwahr, wie der spanische Staatsrath, der die Lage zu rosig ansah,anzunehmen geneigt war (VI8. Eonsulta v. 13. Fcbr. 1610), freilich noch erstim Stande des Projectes. Cardenas ist durch seinen Spion vortrefflich unter-richtet. — Vgl. Heinrich IV. an Nemours 31. Dez. 1609, Jan. 1610; I-ottr.miss. VII, 820. 832 5.