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Viertes Kapitel.
gehende sei es bleibende Landabtretung. Frankreich war bereitsvon der ursprünglichen Forderung der ganzen Provinz Savoyenals Entgelt für des Herzogs Erwerbungen im Mailändischen aufStadt und Zitadelle Montmelian zurückgegangen — aber auchdiese wollte Karl Emanuel nicht gewähren, vielmehr ebenso wenigwie Frankreich bei dem beabsichtigten Eroberungskriege etwas vonseinem ererbten Gebiete einbüßen. Er meinte, daß für Frankreichder Beistand Savoyen's gegen die Spanier so viel werth sei, umdurch unentgeldliche lleberlassuug aller in Italien zu gewinnendenVortheile nicht zu theuer erkauft zu werden. Der Herzog ließ alsoan den König schreiben: „Se. Hoheit bittet Se. Majestät, anstattaller Belohnung den sehr demüthigen Dienst anzunehmen, welchener und seine Kinder Sr. Majestät und dein Herrn Dauphin beiallen Gelegenheiten zu leisten wünschen. Se. Hoheit ist nicht inder Lage, Staaten jenseits der Berge (d. h. westlich der Alpen)abzutreten, da er dort nur das Herzogthum besitzt, dessen Namener tragt, und das ihm den Vorrang vor allen italienischen Fürstengewährt." Als sicherstes Mittel, Heinrich IV. von feinen Erwerbungs-plänen abzubringen, holte der schlaue Savoyer die längst beseitigtenTauschgedanken wieder hervor: „Wenn es nichtsdestoweniger Sr.Majestät gefällt, an der Eroberung theilzunehmcn, so ist es Sr.Hoheit genehm, daß das Herzogthum Mailand dem Könige bleibe,unter der Bedingung, daß Se. Majestät ihm die Länder Bresse,Bugey, Valromey und Ger zurückerstatte." Daß dieser oft ver-worfene Vorschlag von Heinrich jetzt angenommen werde, konnteder Herzog keinen Augenblick voraussetzen; derselbe sollte ihm ebennur die Unmöglichkeit darthun, auf andere Weise territoriale Zu-geständnisse von Savoyen zu erlangen. Aber nicht einmal vorüber-gehend wollte dieser seine Festung Pinerolo den Franzosen über-geben. Er hegte offenbar die Besorgniß, daß dieselben den zeit-weiligen Besitz in einen endgültigen verwandeln könnten. AnStelle dieser thatsächlichen Sicherheit erbot er sich dem Könige „alsnicht gemeine Bürgschaft einen oder zwei von den Prinzen, seinen