Praktische Winke für Eifenbahnactien-Defcher,
als:
Aber den Schluß des Rechnungsjahres, über die Höhe der Stamm-aktien, die Vörsenzinscn, das Ungültigwerden der Zinscoupons,Dividendenschcine und Prioritäten, nebst einem Verzeichniß der
Bankhäuser, bei denen die Zinsen und Dividenden kostenfreierhoben werden können.
1) Das Rechnungsjahr schließt bei sämmtlichen Privatbahnen am31. December, mit Ausnahme der Neustadt -Weißenburgcr undder Pfälzischen Ludwigsbah», bei denen es schon am 30. Septbr.schließt.
2) Beim Ein- und Verkauf derjenigen Eisenbahnactien, welche nichtmit besonderen Zinscoupons versehen sind, werden gleichwohllausende Zinsen (Börsenzinscn) mit 4 H in Anrechnung gebracht;diese laufen in der Regel vom 1. Januar an, nur bei denjenigenActien, welche halbjährliche Dividendenscheine haben (Dresden -Tharandt und Löbau-Zittau ), vom Beginn des laufenden Halb-jahres an.
3) Beim Ein- und Verkauf von Actien werden die Dividendenscheinedes abgelaufenen Rechnungsjahres nicht mit abgeliefert, die Divi-dende mag bereits ausgeschrieben und zahlbar sein oder nicht.
4) Die fälligen Zinscoupons und Dividendcnscheine werden in derRegel nach Ablauf von 4 Jahren ungültig. Eine abweichendeVersallzeit kommt bei folgenden Eisenbahnen vor:
Berlin -Stettin (für die Stammaktien) 3 Jahre,Aachen-Mastricht (für Dividenden und Zinsen) 5 Jahre,Rheinische (nur für die Zinsen der Prioritätsaktien) ö Jahre.
5) Die amortisirten Stamm- und Prioritätsaktien werden —wenigstens bei preußischen Eisenbahnen — in der Regel nach10 Jahren werthlos. Die Nummern der ausgeloosten Actienwerden 10 Jahre lang jährlich öffentlich aufgerufen. Diejenigen