Einleitung.
Das Allgemeine Koordinaten-Verzeiclmiss, von welchem hierzum Gebrauch bei den Vermessungsarbeiten der Grund-steuer-Veranlagung ein Abdruck folgt, ist das Ergebniss derin den Jahren 1821 bis 1844 durch Gauss und unter seinerLeitung ausgeführten Hannoverschen Landesvermessung, undvon Gauss selbst im Jahre 1848 nebst dem sonstigen Mes-sungsmaterial an die Königliche Regierung in Hannover eingesandt worden. Das Original wird im Königlichen Archivzu Hannover aufbewahrt. Es enthält die Endresultate fürdie Positionen von 2578 durch die Landesvermessung undzum Theil durch Zuziehung von Messungen in den Nachbar-staaten festgelegten Punkten. Zwar werden diese, und ins-besondere die mit Signalen bezeichneten Punkte zur Zeitnicht mehr sämmtlich existiren oder als identisch nachweisbarsein; aber es hat zum wenigsten die bisherige Erfahrunggelehrt, dass bei der grossen Menge derselben (durchschnittlichmehr als 3 auf die Quadratmeile) noch in jedem besondernFalle sich eine hinreichende Anzahl auflinden lässt, um Detail-Messungen mit dem Theodoliten daran knüpfen zu können.
Die Koordinaten des nachstehenden Verzeichnisses ge-hören einer eigenthliinlichen durch Gauss begründeten Pro-jektionsart an, nämlich einer konformen Abbildung dersphäroidischen Erdoberfläche auf einer Ebene, mit der be-sonderen Bedingung, dass darin der Meridian von Göttingen m seiner wahren Grösse als gerade Linie niedergelegt er-scheint. Die Fundamental-Eigenschaft der konformen Abbil-dungen, dass alle Winkel des Originals in unveränderterGrösse sich in dem Bilde wiederfinden, hat demnach auchhier Statt. Dagegen sind in dieser Projektion nur diejenigenDetails des Terrains, welche in den Meridian von Göttingen