Ueber letztem Punkt drückt sie sich z. B. folgender-maßen aus:
»Laßt die Waldungen das Eigenthum des Privat-mannes werden , laßt ihn allein den aussästießlichcnGewinn aus ihnen ziehen, und gebt ihm volle Freyheit,die Waldungen zu behandeln, anzupflanzen und zu be-nutzen, alsdann werden Gewerke, Hütten und Heerden,die Künste und Handwerke, der Land - und Schiffbau,sich im Ueberfluß beholzigcn können.»
In Frankreich hat, wie es bereits schon Herr Forst-meister Pfeil in seiner gehaltvollen, oben angeführtenSchrift 122 bemerkte, die Erfahrung den günstigenEinfluß des Verkaufes der Domainen und ihrer Verein-zelung bewährt: weit davon entfernt war man aber,mit der Veräußerung der Domainen - Güter die derStaats-Waldungen zu verbinden *): selbst in den stür-mischen Zeiten der Revolution, wo Partheywuth oderder Drang der Umstände manche Maßregel veranlaßte,die eine vernünftige Staatswirthschaft nicht billigen wird,konnte der oft in Antrag gebrachte Verkauf/ die vor-geschlagene Verpachtung der'Staats - Waldungen nichtdurck'gesetzt werden.
Man sehe die Bericht-Erstattung, welche im Jahr 1799in der Sitzung vom ibten Venwse s» 7, nachdem dieAlicnation dieser Waldungen bereits durch eine starkeMehrheit verworfen worden war, der Volks-Reprä-sentant ?ullLiri-xi-Lnä prs-x dem gesetzgebenden Körperüber die Organisation der Forst-Verwaltung vorlegte,
*) Ausnahmsweise von der Regel hat man, von Noth ge-drungen, in den letzten verhänqnißvvlle» Jahren einigeminder bedeutende Wälder verkauft.