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Kosten administrirt sehen. Freylich kann diesem, wenner selbst Zeit, Lust und Kenntniß hat, seinen Forst-haushalt zu dirigiren, ein verwaltender Beamte genügen;wenn er ihn-aber nicht controllirt, wie es so oft derFall ist, wer bürgt ihm für seine Handlungen? er wirdihn also einem Ober-Ausseher unterordnen müssen, odersein und seiner Forste Interesse L äiscretion dem gutenWillen, den Fähigkeiten und der Rechtlichkeit einesMannes anvertrauen müssen, dessen Gefühl wenigerdurch die annehmliche Stellung im öffentlichen Leben,durch das Bewußtseyn einer befriedigenden unabhängigemSelbstständigkeit, durch Aussichten nach einem hohem Ziele,Borzüge, deren jeder Staatsdiener sich unter einem Gou-vernement, dem diese mehr, als Söldlinge sind, zu er-freuen hat, gehoben wird.
Freylich wird die Verwaltung der Forstedem Staateum so mehr kosten, je mehr sie zurückgekommen, je mehrsie verdorben sind: hier unterzieht er sich aber einer ebenso verdienstvollen, als drückenden Pflicht, indem er dieMißgriffe einer frühern Zeit durch ausdauernde Anstren-gungen zu tilgen sucht, deren schwere Bürde dem Privat-manne, von dem sich nicht fordern läßt, den Ersatz seinerAufopferungen in dem Seegen kommender Generationenzu suchen, aufgebürdet werden können, ohne befürchtenzn müssen, daß er sich ihrer unter jedem scheinbarenBorwande entlaste, oder er über Gebühr von dieserBürde gedrückt werde.
sä <t et e) Die Beschränktheit derSpekulation, das Wider-strebende der Ansichten, mag allerdings auf die Ver-waltung des Waldes nachtheilig entfließen, wenndiese dem Gutdünken der Unterbehörde überlassenbleibt; sobald aber die Haupt-Grundsätze der innern