Buch 
Die Grenze zwischen der Feld- und Waldkultur, in besonderer Beziehung auf die Länder des linken Rhein-Ufers, binnen dem Rheine, der Saar, Mosel und Aar : geschrieben für Freunde der Natur und des Waldes / von Ludwig Lintz
Entstehung
Seite
47
JPEG-Download
 

Würden aber die Waldungen zerrissen, im Kleinenverkauft, so könnte durch diese Acquisition dem Käufernur ein Nebeugeschäft erwachsen, und es darf nichtvorausgesetzt werden, daß das Eigenthum einiger 1000Morgen ihn bestimmen würde, sich einem mehrjährigenStudium des Forstwesens zu widmen.

Reiche Besitzer großer, aneinandcrhangendcr Wald-Complere, dürften sich schwerlich auf ihren technischenHaushalt ciiilassen, noch weniger wird ihre Erziehungdie deßhalbige Richtung erhalten; sie werden also, wiebisher ihr Eigenthum, der Verwaltung eines forstkundigeuBeamten übertragen, sich höchstens die Oberaufsicht oderEontrolle der Einnahme und Ausgabe vorbehalten.

Sind diese Privatbeamten aber in Regel Talent- undKenntnißvollcr, thätiger und ehrlicher, wie die Forst-bedienten des Staates ? Eine solche Voraussetzung, dienichts rechtfertiget, müßte eben so hart, alS gewagterscheinen!

Wenn ich daher ss b er c die Einwendung des HerrnForstmeisters Pfeil auch einräumen wollte, daß dieAdministrations-Kosten derStaats-Waldungen sich höherbelaufen, wie der Privalen, so würde ich jedoch nie dieMeynung theilen, daß letztere Verwaltung die bessere sey,woraus doch alles ankömmt.

Man behandle die Forstbedienten überall mit derLiberalität, organisire die Verwaltung, wie es seit demJahre 181Y in den preußischen Staaten geschehen ist,ertheile erster» zweckmäßige, bestimmte Vorschriften, derenAnwendung, von allgemeinen Grundsätzen ausgehend,sich den Lokal-Umständen anpassen läßt, die ihrem Ver-fahren eine angemessene Richtung geben; und kein Privat-mann wird seine Waldungen besser, ja selbst mit weniger