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Corbieres.
de la Tour-de-Treme, Herr zu Vanel, Sauen, Rvthberg,Chäteaur-d'Oex, und Corbieres, auf die Bitte der Banner vonGreyers, Montsalvens und Corbieres, das Zugrecht sechsWochen nach einem Verkauf oder einer Verleihung; erstens zuGunsten des nächsten Verwandten; zweytens zu Gunsten desBewohners, wo das Grundstück liegt, und drittens zum Vortheildes Einheimischen gegen den Fremden gestattet.
Man machte dem Grafen den Vorwurf, er habe anzüglicheReden gegen Freyburg gehalten (acht und zwanzigsten Februar1554), und dann ließ man ihm die Urkunden, Corbieres be-treffend, abfordern, worauf er zögernd erwiederte, daß dieKrankheit des Commiffärs Thyot Schuld daran gewesen sey.
Noch im May desselben Jahres forderte der Graf ineiner Geldverlegenheit Hülfe von Freyburg, welche man ihmauch geben wollte, wofern er auf Corbieres völlig Verzicht leiste,was er aber, obschon sehr gedrängt, nicht thun wollte; jedochwilligte er für Bellegarde ein. Von nun an überlassen wirdiesen letzten Sprößling des Grafenhauses seinen Schicksalen,die wir schon früher ausführlich erzählt haben, l Band vorlie-genden Werkes, Seite 314 — 319, nur müssen wir nachträg-lich noch beyfügen, daß er am zweyten May 1576 in Brüssel gestorben seyn soll, also vier oder sechs Jahre später, als nachden früheren Angaben, was im Grunde nicht sehr erheblichist.
In Betreff der Herrschaft Corbers hatten die Schiedsrichterzu Baden am neun und zwanzigsten November 1554 erkanntund gesprochen was folgt: „daß unser lieb Eidtgenossen vonFreyburg allen denen so elter Hauptverschrybungen uff Corberswysende habend in Hauptgut, Zins, Kosten und Schaden alsobar nach der Brieffen Inhalt erlegen oder sich sonst mit ihnengütlich vertragen an ihr Gut benügen. Ob auch etliche währenddie nüwere Hauptverschrybungen dan unser lieb Eidtgenossenvon Freyburg derselben Herrschaft Corbers hettendt die vor demAnlaß (-oniez) uffgerichtet were und dieselben alle die so