Corbieres.
283
ihnen vergiengendt also bar um Hauptgut, Zins, Kosten undSchaden hindan lösen wölltindt, die sollendt unser Eidtgenossenvon Freyburg auch hindan lösen und unschadhaft machen oderihnen vergönnen solliche Losung zethundt, und soll hierzu gehan-delt werden, wie es hievor gemeldet ist. Es soll auch HerrGrafs denen so Corbers wie Vorstadt belybt (wie vorsteht bleibt)alle Gewahrsame, Brieff, Urber, Register und Rödel was uffdie Herrschaft Eorbers luttet, überantwurtten, und ihnen alleHerrlichkeit und Gerechtigkeit, wie die der Herr Grass ingeheptzugehören. Und so dann mengkelich so Hauptverschrybungen uffderselben Herrschaft Eorbers wie Vorstadt habend, da danen ge-lößt wirt und die Herrschaft danenthin von den Inhabern ver-kauft würd, und mehr dan daßelb Hauptgut, Zins, Kostenund Schaden antrifft, erlößt, dasselbig übrig soll auch HerrnGraffen, seinen Erben und den Schuldtvorderen so daß mitRecht beziechen möchtindt verabfolgen" und so weiter.
Daraus ersieht man, daß, einer Seits, die Herrschaftlosgekauft werden konnte, und, ander Seits, daß den allfälli-gen Rechten des Grasen durch das Urtheil der Schiedsrichterstets Rechnung getragen wurde, was aber zu lang und wortreichist, um hier ganz eingetragen werden zu können, jedoch konntenwir uns nicht enthalten, von der damaligen Urkunden-Fertigungund Schreibart wenigstens ein kleines Beyspiel anzuführen.
Nach vollendeter Theilung der Güter der Grafschaft und übri-gen Herrschaften, wovon Freyburg schon am zehnten November1554 die von Corbieres erhalten hatte, wurden am sechsten glei-chen Monats, ein Jahr hernach, ihre Bewohner des Eides derTreue gegen den ehemaligen Besitzer entlassen, der auch nachhernicht im Stande war, sie wieder zu lösen und zu erwerben,so daß sie von nun an ruhig und ungestört der Stadt undRepublik Freyburg blieb, welche sie mild und schonend, dieUebungen und Vorrechte achtend, durch ihre Landvögte, vonfünf zu fünf Jahr wählbar, verwalten ließ.
Durch den Rathsherr Kaspar Gaby und Nenner JostBiedermann wurde am fünften Februar 1647 das Verzeichniß