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Die Bevölkerungsstatistik der schweizerischen Eidgenossenschaft und ihrer Kantone, unter steter Vergleichung mit den analogen Verhältnissen anderer Staaten : ein Beitrag zur Kenntniss der physischen und socialen Zustände der Schweiz / nach offiziellen Daten für Aerzte, Beamte, Geistliche u.s.w. bearbeitet von Dr. Wilhelm Gisi
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z. B. in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Solothurn circa 4900 Seelen auf dieQuadratmeile, sind aber diese dort nur in 2%, hier in 9, in Thurgau in 5 Ort-schaften vertheilt, so haben wohl alle drei dieselbe Bevölkerungsstärke, aber nichtdieselbe Bevölkerungsdichtigkeit, und eben diese im engern Sinne also ist es,welche nicht nur die volkswirthschaftliche, sondern auch in viel höherm Grade nochdie populationistischen Verhältnisse ungemein beeinflusst. Ersteres aus dem obenangeführten Grunde, Letzteres, weil die Ehe-, Geburts- und Sterblichkeitsverhält-nisse mit der verschiedenen Bevölkerungsdichtigkeit sich wesentlich verändern, sosehr auch das angeblich neue Gesetz des. Herrn Guillard, dass caeteris paribus dieVolksvermehrung jener umgekehrt proportional sei, zurückgewiesen werden muss.Regelmässig ist in den Städten die eheliche Fruchtbarkeit kleiner, die Geburtszifferund die Sterblichkeit, der Betrag der todtgeborenen, sowie der im ersten Lebens-jahre verstorbenen Kinder, der Unehelichen, die Heirathsziffer, das Ueberwiegendes weiblichen Theils der Bevölkerung grösser als auf dem Lande, so dass sichdie Nothwendigkeit ergibt, bei all unsern Untersuchungen auch auf dieses Ver-hältniss Rücksicht zu nehmen.

Nun aber wird die Entscheidung, was als Stadt aufzufassen sei, je nach demSinn, den die Populationistik, die die Volkszahl zur Norm macht, die Volkswirth-schaftslehre, die nach der Beschäftigungsweise gliedert, industrielle als städtische,agricole Communen als ländliche auffasst, oder die Geschichte und Politik, welcheauf die historische Bedeutung Rücksicht nimmt, mit diesem Begriffe verbinden, ver-schieden ausfallen. Für die Schweiz freilich können die beiden letzten Gesichts-punkte nicht in Betracht kommen, da theils der Begriff der Stadt hier nicht wie inPreussen oder in England ein historisch gegebener ist, weil das schweizerischeSlaatsrecht keine Vorrechte einzelner Orte gegenüber andern kennt, und seit etwadrei Decennien das Uebergewicht der hauptstädtischen Repräsentation in den grossenRathen überall aufgehört hat, theils in den grossen Industriekantonen in Neufchätel,Zürich, Aargau, St. Gallen u. s. w. einerseits, die Industrie sich sehr auf’s Landgezogen hat, andererseits ein nicht unbeträchtlicher Theil der als agricol bezeich-neten Bevölkerung in den kleinen Städten lebt. Uebrigens ist leider die Bearbeitungder letzten eidgenössischen Volkszählung noch nicht so weit gediehen, um auchhinsichtlich ihrer Beschäftigungsweise die verschiedenen Ortschaften zu classificiren,was um desswillen interessant wäre, weil wir vielleicht hiernach den Rang, dendie schweizerische Landwirtschaft einnimmt, bestimmen könnten, da nach der An-sicht Potters und Horns eine verhältnissmässig geringe agricole Bevölkerung füreine hohe Entwickelung des Feldbaues zeugt und in neuerer Zeit eine Abnahmeder agricolen im Verhältniss zur industriellen Bevölkerung nachweisbar ist. Dochglauben wir auch für die Schweiz dies Letztere daraus schliessen zu können, dassdie Zahl der Städte mit über 5000 Seelen 1850: 28, 1860: 35 betrug; 1850 miteiner Bevölkerung von 279,607, 1860 dagegen mit einer solchen von 367,939(also um 90,322 Seelen — 32,31% mehr), während der Volkszuwachs für dieganze Schweiz nur 5,04% war, und die Zahl der Ausländer, die wohl zumeist inden Städten sich ansammeln, nur um 43,391 (1850: 71,570, 1860: 114,961), dieZahl der Bürger anderer Kantone ferner, die ebenfalls vorzugsweise sich in denCentren ansiedeln, um 70,207 (1850: 157,382, 1860: 227,669), endlich die Zahl